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ALLRIS - Auszug

26.09.2016 - 12 Bau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet " T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Der Planungsstand beim Bau der Kindertagesstätte „Seepferdchen“ im Baugebiet Tornesch am See wird zur Kenntnis genommen. Dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Krügel erklärt die Kostenproblematik und die Schwierigkeiten mit dem Amt für Zuwendungsbau des Kreises Pinneberg. Dieses vertritt die Auffassung, dass eine aus deren Beurteilung unwirtschaftliche Bauweise zu einer Ablehnung der Förderung führt. Dies sieht die Stadt anders. Frau Kählert berichtet, dass die vom Kreis geforderte Nachhaltigkeit z.B. auch bedeutet, dass Folgekosten vermieden werden, indem kein Flachdach gebaut wird. Die Planungen werden fortgesetzt und Einsparpotentiale sollen genutzt werden. Sie dankt den Vertreterinnen der AWO und des Familienzentrums bei der Unterstützung dieser Arbeit. Im November soll ein weiteres Gespräch mit dem Kreis stattfinden. Ziel sei es, möglichst bald einen Bauantrag stellen zu können und die Erschließung und Ausschreibung weiter vorzubereiten. Es sollen neue Förderprogramme zum Bau von Kindertagesstätten aufgelegt werden, so dass diese beantragt werden können und nach der Bewilligung der Fördermittel ein Bauauftrag ergehen kann.

Frau Sörensen fragt, ob der Kreis den Bedarf vor Ort anzweifelt. Frau Kählert bestätigt, dass der Kreis die Bedarfe anerkannt hat. Jedoch behauptet das Land, dass im Bereich der U3-Versorgung in der Vergangenheit alles getan wurde, so dass nun alle Bedarfe gedeckt seien müssten. Nun müsste Ü3 gefördert werden. Diese Auffassung ist aber nicht richtig.
Weiter fragt Frau Sörensen, ob die Planungskosten noch auskömmlich seien. Da die Optimierungen kostenneutral seien, bejaht Frau Kählert dies. Auf die Frage von Frau Sörensen, ob die Grundstückskosten in den Bausummen enthalten sind, erklärt Herr Krügel, dass das Grundstück der Stadt bereits gehört und die Mindereinnahme von ca. 1 Mio. Euro für dieses Grundstück durch Mehreinnahmen bei anderen Grundstücksverkäufen ausgeglichen werden muss. Auf die Frage von Herrn Quast nach den Erschließungskosten, sagt Herr Krügel, dass die Erschließungskosten bereits in dieser Mindereinnahme enthalten sind. Weiter fragt Herr Quast, ob sich durch das Abwarten auf die Eröffnung möglicher Fördertöpfe die geplante Inbetriebnahme verzögern könnte. Herr Krügel bestätigt, dass dies möglich sein kann, aber die Berücksichtigung von möglichen Fördergeldern Vorrang haben sollte.
 

 

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Anlagen zur Vorlage