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ALLRIS - Auszug

13.03.2007 - 8 Zweiter Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Dem vorgelegten Entwurf des 2. Nachtrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch vom 10.05.2006 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, die  vorliegende Vertragsänderung umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

22 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Bgm. Krügel erläutert die Notwendigkeit des 2. Nachtrages. Durch die Delegation der Sozialaufgaben vom Kreis auf die Stadt Tornesch als sogenannte Kooperationskommune sind die meisten Aufgaben, die im Vertrag mit der Stadt Uetersen vereinbart waren, durch den neuen Vertrag mit dem Kreis direkt der Stadt Tornesch übertragen worden. Es handelt sich somit um eine redaktionelle Anpassung.

 

RF Clauß stellt noch eine Frage zur Vergütung der Wohngeldsachbearbeiterin. Bgm. Krügel macht deutlich, dass die Erstattung der Personalkosten der Tätigkeit entsprechend und nicht nach der tatsächlichen Eingruppierung vorgenommen wird.

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Anlagen zur Vorlage