Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

19.03.2007 - 3.4 Sonstiges

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

 

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung der KGS teilt Herr Krügel zunächst mit, welche neuen Aspekte sich zwischenzeitlich im Umfeld des neuen Schulgesetzes ergeben haben. Für den Fall, dass der Schulträger keinen anderen Antrag stellt, wird die KGS zum Schuljahr 2010/2011 automatisch in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt. Die Gemeinschaftsschule sieht das gemeinsame Lernen im Klasenverband bis einschließlich Klassenstufe 10. vor, hierbei wird lediglich binnendifferenziert unterrichtet. Eine Äußere Trennung nach Schularten wird es nicht geben. Für Kooperative Gesamtschule wurde jedoch eigens die Möglichkeit der Umwandlung in ein Gymnasium mit Regionalschulanteil eröffnet. Hierbei würden für den Gymnasialteil alle Regelungen eines regulären Gymnasiums d. h. auch G 8 gelten. Schülerinnen und Schüler, die den Regionalschulteil besuchen, haben die Möglichkeit bei Anwahl der 2 Fremdsprache ab Klasse 6. später den Übergang ins Gymnasium zu vollziehen. Entscheidendes Kriterium für den Schulträger muss es sein, die Schule zukunftsfähig zu gestalten.

Frau Fischer-Neumann bekundet Verständnis für die Verunsicherung der Eltern und spricht sich dafür aus, gemeinsam mit der Schule in einen intensiven Informations- und Diskussionsprozess unter Moderation eines neutralen Referenten einzutreten.