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ALLRIS - Auszug

24.04.2007 - 9 Änderung der Richtlinie der Stadt Tornesch zur ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Richtlinie der Stadt Tornesch zur Bezuschussung der Betreuung von Tornescher Kindern in Tagespflege gemäß § 2 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz wird in der geänderten Fassung zugestimmt. Die Förderung danach ist zunächst auf den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2007 befristet. Zur Sicherstellung der Zahlung an alle Antragsteller werden die bereitgestellten Haushaltsmittel um 10.000,-- € auf 12.500,-- € erhöht. Die Mehrkosten sollen durch Minderausgaben bei den Kindertagesstätten aus den Jahresrechnungen 2006 gedeckt werden. Sofern dies nicht möglich ist, soll die Deckung durch Steuermehreinnahmen oder Minderausgaben im Rahmen der Korrekturen bei der Erstellung des Nachtragshaushaltes für 2007 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau  Kählert erläutert die Vorlage und merkt an, dass diese Richtlinie u.a. auch auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes geändert werden soll, so dass ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher als Tagespflegepersonen anerkannt werden. Herr Radon bekräftigt, dass seine Fraktion die vorliegende Richtlinie dahingehend als zu stark reglementiert empfindet, dass Eltern die Erforderlichkeit der Betreuung ihres Kindes nachweisen müssen und wünscht daher eine dementsprechende Änderung. Auch Frau Werner gibt an, dass bei Punkt II Abs. 1 das Wort ”oder” entfallen muss, ansonsten würden sich die nachfolgenden Absätze gegenseitig aufheben. Frau Fischer-Neumann erklärt, dass sie die Änderung der Richtlinie begrüßt, da diese aufzeigt, dass nur dann andere Möglichkeiten der Tagespflege gefördert werden, wenn die Stadt keine anderen Angebote vorhält. Grundsätzlich sind ihrer Meinung nach Kindertagesstätten zu bevorzugen. Die Änderungswünsche der CDU-Fraktion lehnt sie ab. Frau Vennemann ist ebenfalls mit der neuen Richtlinie einverstanden. Nach einer kontroversen Diskussion bittet Herr Radon um 21.00 Uhr um eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit seiner Fraktion beraten zu können. Die Sitzungsunterbrechung dauert bis 21.15 Uhr. Nach kurzer Beratung einigt sich der Ausschuss auf folgende Änderung:

 

II. Die Erforderlichkeit der Betreuung ist nachzuweisen und wird anerkannt:

 

Bei einem angemessenen Verhältnis von Betreuungsstunden zur Arbeitszeit zuzüglich Wegezeit, (hier entfällt das Wort ”oder”).

 

III.

 

Zudem ist eine Zuschussgewährung ausgeschlossen, sofern eine analoge Betreuung in Kindertagesstätten angeboten werden kann.

Anschließend erfolgt die Abstimmung.