03.07.2017 - 8 Fortsetzung der Übernahme einer zusätzlichen fr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 03.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Bei einer Ermäßigung nach Einkommen für Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Kindertagestätte, einer kindergartenähnlichen Einrichtung bzw. einer Tagespflegestelle betreut werden, sind im Kindergartenjahr 2017/2018 weiterhin 55% des Einkommensüberhanges als Elternbeitrag festzusetzen.
Die Übernahme der zusätzlichen freiwillligen Sozialstaffel in Höhe von 5% wird ab 01.08.2017 mit einer Befristung bis einschließlich Juli 2018 gemäß Richtlinien der Stadt Tornesch fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig und im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Gesamthaushaltsplanungen bereitzustellen.
Beratungsverlauf:
Herr Lichte nimmt Bezug auf die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage. Frau Kählert ergänzt mündlich, dass ab Januar 2018 eventuell eine weitere Neuregelung des Kreises Pinneberg erfolgen wird, wonach ein berechneter Einkommensüberhang lediglich in Höhe von 55% als Eltenbeitrag einzusetzen ist. Bei entsprechender Beschlussfassung im Kreistag des Kreises Pinneberg würde eine freiwillige Förderung durch die Stadt Tornesch ab 01.01.2018 enden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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96,8 kB
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