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ALLRIS - Auszug

04.06.2007 - 7 B-Plan 52, 2. Änderung und Erweiterung "Schäfer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.  Für das Gebiet südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 110 m und östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 130 m, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, wird eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Gewerbegebiet für den ansässigen Betrieb.

 

2.  Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, der Grünordnerische Beitrag sowie der Umweltbericht wird vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz erarbeitet.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.  Der Entwurf des B-Plans 52, 2. Änderung und Erweiterung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            1 Nein-Stimme              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Oppermann stellt die Vorlage der Verwaltung vor. Herr Rahn möchte wissen, ob andere Anlieger als die Fa. Hellermann-Tyton an den Kosten für den Ausbau Schäferweg zu beteiligen sind. Herr Krügel bejaht dies, wenn die Firma sich nicht freiwillig zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.