04.06.2007 - 7 B-Plan 52, 2. Änderung und Erweiterung "Schäfer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 04.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 110 m und östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 130 m, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, wird eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 aufgestellt. Planungsziel ist die Bereitstellung von Gewerbegebiet für den ansässigen Betrieb.
2. Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.
3. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, der Grünordnerische Beitrag sowie der Umweltbericht wird vom Büro Landschaftsarchitektur Zumholz erarbeitet.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Der Entwurf des B-Plans 52, 2. Änderung und Erweiterung wird mit der Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Beratungsverlauf:
Herr Oppermann stellt die Vorlage der Verwaltung vor. Herr Rahn möchte wissen, ob andere Anlieger als die Fa. Hellermann-Tyton an den Kosten für den Ausbau Schäferweg zu beteiligen sind. Herr Krügel bejaht dies, wenn die Firma sich nicht freiwillig zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.