Beschlussvorlage - VO/10/850
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Jahresrechnung 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2010
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung ist nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt in Gemeinden in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen durch die Gemeindevertretung gewählten Ausschuss (§ 94 Abs. 5 GO). In der Stadt Tornesch ist entsprechend dieser Bestimmung ein Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung bestellt worden, da die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 114 GO zwar möglich jedoch zurzeit noch unwirtschaftlich ist.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend, ob
1. der Haushalt eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Die Prüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Ausschuss beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden (§ 94 Abs. 1 GO).
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung sind auch die in der Anlage nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu prüfen, die, bis auf den Erwerb eines Grundstücks in Höhe von 430.500 , im Einzelfall den Betrag von 50.000 nicht überschreiten und somit keiner Genehmigung der Ratsversammlung bedürfen.
Über den vorgenannten Grundstückskauf und der daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgabe zur Haushaltsstelle 2.881000.932200 (gedeckt wiederum durch den erzielten Verkaufserlös), wurde bereits im Hauptausschuss am 13.7.2009 berichtet und muss nun nachträglich durch die Ratsversammlung genehmigt werden.
Das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2009 wird in einer Sitzungsniederschrift festgehalten. Die von der Verwaltung gefertigte und gemäß § 93 Abs. 1 GO vorgeschriebene Erläuterung zur Jahresrechnung liegt als Anlage bei.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:
1. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 im Verwaltungshaushalt wird
in Einnahme auf 17.363.269,38
und in Ausgabe auf 18.704.435,74
(bereinigtes Soll) und somit
mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.341.166,36
festgestellt.
2. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 im Vermögenshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf 5.247.487,16 (bereinigtes Soll) festgestellt.
3. Die in der Anlage nachgewiesenen und im Einzelfall unter 50.000 liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.
Die in der Anlage nachgewiesene überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2.881000.932200 in Höhe von 430.500 wird nachträglich genehmigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
132,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
105,1 kB
|