Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/10/850

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung ist nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt in Gemeinden in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen durch die Gemeindevertretung gewählten Ausschuss (§ 94 Abs. 5 GO). In der Stadt Tornesch ist entsprechend dieser Bestimmung ein Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung bestellt worden, da die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 114 GO zwar möglich jedoch zurzeit noch unwirtschaftlich ist.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend, ob

 

1.      der Haushalt eingehalten ist,

2.      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftmäßig begründet und belegt worden sind,

3.      bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,

4.      die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

 

Die Prüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Ausschuss beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden (§ 94 Abs. 1 GO).

 

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung sind auch die in der Anlage nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu prüfen, die, bis auf den Erwerb eines Grundstücks in Höhe von 430.500 €, im Einzelfall den Betrag von 50.000 € nicht überschreiten und somit keiner Genehmigung der Ratsversammlung bedürfen.

Über den vorgenannten Grundstückskauf und der daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgabe zur Haushaltsstelle 2.881000.932200 (gedeckt wiederum durch den erzielten Verkaufserlös), wurde bereits im Hauptausschuss am 13.7.2009 berichtet und muss nun nachträglich durch die Ratsversammlung genehmigt werden.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2009 wird in einer Sitzungsniederschrift festgehalten. Die von der Verwaltung gefertigte und gemäß § 93 Abs. 1 GO vorgeschriebene Eruterung zur Jahresrechnung liegt als Anlage bei.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe anliegenden Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2009

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:

 

1.      Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 im Verwaltungshaushalt wird

in Einnahme auf              17.363.269,38 €

und in Ausgabe auf              18.704.435,74 €

(bereinigtes Soll) und somit

mit einem Fehlbetrag in Höhe von               1.341.166,36 €

festgestellt.

 

 

2.      Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 im Vermögenshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf  5.247.487,16 € (bereinigtes Soll) festgestellt.

3.      Die in der Anlage nachgewiesenen und im Einzelfall unter 50.000 € liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

 

Die in der Anlage nachgewiesene überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2.881000.932200 in Höhe von 430.500 € wird nachträglich genehmigt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...