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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/12/284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht

Bereits in der Sitzung am 13.11.2011 wurde über die fehlenden Räume für eine zusätzliche Aufnahme von Schulkindern in die Betreuung nach dem Unterricht berichtet. Derzeit werden in den beiden Hortgruppen mit Ausnahmegenehmigung jeweils 20 Kinder von je 3 Erzieherinnen/ Erziehern betreut. Die flexible Betreuungsklassengruppe ist täglich  mit durchschnittlich 20 Kindern belegt. Gegenwärtig sind 22 Kinder für eine Betreuung bis 16/ 17 Uhr an 5 Wochentagen angemeldet, davon können 8 Kinder aufgenommen werden. Für weitere 14 Kinder muss wie bereits angekündigt eine Lösung gefunden werden.

 

Nach einem ersten Gespräch am 14.11.2011 wurde seitens der Schulleitung deutlich gemacht, dass kein weiterer Klassenraum für den Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung steht.

Gemeinsam wurde danach herausgearbeitet, dass das vorhandene Raumangebot ausreichend wäre, wenn die Mittagsversorgung aus den Betreuungsräumen ausgelagert werden könnte. Gedacht war an die Einnahme des Mittagsessens im benachbarten Schützenhaus.

Verwaltungsseitig wurde beim Verein angefragt, der sehr kurzfristig seine Unterstützung zusicherte. Die weitere „Feinabstimmung“ mit der Schulleitung, sowie Hortleitung und dem Geschäftsführer des Trägers war für den 24.01.2012 terminiert worden.

 

Erstmalig wurde der Verwaltung nunmehr berichtet, dass ein weiterer Klassenraum für die Betreuung zur Verfügung gestellt werden könne.

Hierdurch bestünde auch die Möglichkeit, die Mittagsversorgung weiterhin an der Schule sicherzustellen.

 

 

Folgende Lösungsmöglichkeiten zur Sicherstellung der Betreuung für 14 Kinder wurden eingebracht:

 

1. Vorschlag des Trägers und der Hortleitung

 

Nachdem nun ein weiterer Raum zur Verfügung steht, schlägt Frau Struck die auf ein Jahr befristete Einrichtung einer weiteren Hortgruppe vor.

Mit Ausnahme der Einrichtung (Mobiliar, Geschirr, Spielmaterial) würden  nach Rücksprache mit der Kindergartenaufsicht weitere Umbaumaßnahmen nicht erforderlich sein. Die gemeinsame Nutzung der vorhandenen WC-Anlage würde für ein Jahr genehmigt werden.

Das Angebot des Schützenvereins müsste nicht in Anspruch genommen werden.

 

2. Alternative: Einrichtung einer zusätzlichen Betreuungsklasse

unter Beibehalt der 2 Hortgruppen und der bestehenden Betreuungsklasse

 

3. Alternative

Umwandlung der Hortgruppen in Betreuungsklassen mit  Gruppenstärken von 20 Kindern.

( Antrag des Trägers). Auch für dieses Modell wird eine Kostenkalkulation des Trägers nachgereicht werden. Bei dieser Alternative müsste das Angebot des Schützenvereins ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

4. Alternative

Transport von 14 Kindern zur Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule. Die Aufnahmekapazität ist gegeben. Im Schuljahr 2012/ 2013 besuchen ohnehin schon 5 Kinder der Johannes-Schwennesen-Schule die Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule. Der Transport wäre zu organisieren.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den jeweiligen Alternativen

Bevor auf die einzelnen Alternativen eingegangen wird, ist es erforderlich zur Kenntnis zu bringen, dass die Schulleitung zusammen mit dem Kollegium eine Fortentwicklung der Schule plant. Frau Leipold wertet es als Zeichen für die Notwendigkeit der Umorganisation der Schule zu einer offenen Ganztagsschule, wenn von 180 Schülerinnen und Schülern  80 eine Betreuung im Anschluss an den Unterricht benötigen. Zur Vorbereitung sämtlicher Prozesse habe sie bereits Kontakt zu einer Partnerschule aufgenommen. Selbstverständlich bedarf diese Umstellung der Zustimmung der Schulkonferenz, des Schulträgers und auch der Politik. Wenn diese vorliegen, ist eine Umstellung zum Schuljahr 2013/2014 geplant.

Aus diesem Sachverhalt ist ersichtlich, dass die Lösung des Betreuungsproblems lediglich für ein Jahr und falls die Planung der Schulleitung zu kurzfristig sein sollte maximal 2 Jahre Bestand hätte. Der verbleibende Betreuungsbedarf einer offenen Ganztagsschule wird dann ohnehin im Rahmen der Schulplanung mit angepasst werden müssen. In der gegenwärtigen Form wird er nicht mehr vorhanden sein.

 

Zu Alternative 1 ( Vorschlag des Trägers und der Hortleitung)

Die Kalkulation ( Eingang am 31.03.2012) liegt der Vorlage bei. Für die bereits bestehenden 2 Hortgruppen ist in den Haushaltsplan 2012 bereits ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 78.600,-- € eingestellt. Bei Einrichtung einer weiteren Hortgruppe wären zusätzlich Mittel in Höhe von 33.900,-- € zuzüglich einmaliger Investitionskosten in Höhe von 6.000,-- € bereit zu stellen.  Zum Vergleich dazu erhält die Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule lediglich den Landeszuschuss in Höhe von 8.000,-- €. Die übrigen Kosten außer Raum- und Reinigungskosten werden aus Elternbeiträgen gedeckt. Die Betreuung nach Kindertagesstättengesetz (Hortgruppen) erfordert einen höheren Personalschlüssel. Hieraus erklärt sich der Kostenunterschied.

 

 

 

Zu Alternative 2 + 3

Die Umwandlung der Hortklassen in Betreuungsklassen bzw. Einrichtung von Betreuungsklassen nach dem Schulgesetz sind an einer Schule folgerichtig, weil der Anteil Bildung bereits in der Schule erbracht wird. Selbstverständlich soll auch die Schularbeitenhilfe sichergestellt werden, jedoch soll der übrige Teil der Betreuung aus Freizeitgestaltung und Beaufsichtigung  von Schulkindern bestehen. Es handelt sich um Schulkinder, die am Vormittag sehr häufig in viel größeren Klassenverbänden beschult werden. Deshalb wurde die Richtgröße nach Schulgesetz mit 25 Kindern benannt. Eine Vorgabe für die Qualifikation der Betreuungskraft ist auch nicht gegeben. Jedoch kann die Qualifikation politisch bestimmt werden. Grundsätzlich werden nach Umfragen bei anderen Betreuungsklassen im Kreisgebiet 1,5 Kräfte eingesetzt. Angesichts der baulichen bedingten, wenig übersichtlichen Gebäudesituation der Johannes-Schwennesen-Schule werden 2 Kräfte pro Gruppe seitens des Trägers und der Schulleitung für notwendig gehalten. Die Förderrichtlinien für Betreuungsangebote an verlässlichen Grundschulen und Förderzentren vom 31.05.2010 enthalten keine Personalmindestvorgaben, sondern legen lediglich fest, dass eine Betreuungsklasse aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern bestehen soll. Als Betreuungskräfte kommen pädagogisch ausgebildete und geeignete Fachkräfte sowie weitere qualifizierte Fachkräfte des Zuwendungsträgers in Betracht (Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder vergleichbare Kenntnisse). In der Richtlinie ist auch keine Freistellung einer Leitung vorgesehen, weil die Betreuungsklasse eine Einrichtung der Schule  und somit der Schulleitung unterstellt ist. Jedoch empfiehlt Frau Leipold die Einstellung einer freigestellten Leitung, um eine gute Organisation sicherzustellen. Auch die Betreuungsklasse könnte unter Trägerschaft des DRK weiter betrieben werden.

 

Zu Alternative 4

Angesichts der Regelungsbedürftigkeit für ein Jahr steht auch noch der Transport der Schülerinnen und Schüler in die Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule zur Wahl, zumal noch 5 Kinder aus bestehenden Verträgen transportiert werden. Diese Alternative hätte den Vorteil, dass kein  weiterer Klassenraum räumlich ausgestattet werden müsste. Bei dann insgesamt 19 Kindern ergibt sich fast eine Gruppe, die dann extern am Nachmittag betreut wird. Eine Rückfrage bei den Betreibern der Betreuungsklasse der Fritz-Reuter-Schule ergab, dass noch Kapazität für die Aufnahme von 14 Kindern besteht. Jedoch wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten, da dann entsprechendes Personal zusätzlich eingestellt werden wird. Die Frage, ob diese Schülerinnen und Schüler eventuell dort eine Außenseiterposition einnehmen, antwortete Frau Huss, dass dies bisher nicht festgestellt wurde. Die meisten Kinder kennen sich aus den Sportvereinen oder bevorzugen es  am Nachmittag mit anderen Kindern zu spielen. Der Transport der Schülerinnen und Schüler ist zu organisieren.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Alternative 1 + 2

Die Kalkulation des Trägers vom 30.01.2012 ist beigefügt

 

Zu 2 +3

Bei diesen Alternativen wird entweder von der vollständigen Umwandlung in Betreuungsklassen (4) oder aber den Erhalt der 2 Hortgruppen und die zusätzliche Schaffung einer weiteren Betreuungsklasse neben der schon bestehenden Betreuungsklasse ( 2) ausgegangen.

 

Bei beiden Alternativen wird empfohlen für 1 Jahr freiwillig die Sozialstaffelkosten zu übernehmen, das heißt, die aus den Hortbetreuungen/ Elementarbetreuungen aufgrund der Einkommenslage ausgesprochenen Ermäßigungen müssten freiwillig für ein Jahr von der Stadt Tornesch getragen werden. Dagegen würde aber bei vollständiger Umwandlung der Hortgruppen der Betriebskostenzuschuss für die Hortgruppen in Höhe von 78.600,-- € entfallen.

In den ersten Gesprächen befürchtete der Träger, dass die Einnahmen aus Entgelten der Betreuungsklassen nicht die Personalkosten decken werden. In diesem Fall würde entgegen der bisherigen vertraglichen Einigung neben der Übernahme der Raumkosten, der Reinigung und der Durchleitung der Landeszuschüsse ein Betriebskostenzuschuss beantragt werden, über den zu entscheiden wäre.

Hierbei sei angemerkt, dass die Betreiber der Betreuungsklassen der Fritz-Reuter-Schule neben Raum-, Reinigungs- und Landeszuschüssen keine weiteren Zuschüsse der Stadt Tornesch erhalten.

 

Alternative 4

Die Kosten für den Schulbus einschl. Personalkosten stehen im Haushalt 2012 bereit.

Weil die Eltern die Notwendigkeit des Transportes nicht zu vertreten haben, sollten die Kosten nicht in Rechnung gestellt werden. Hierfür würden Einnahmen in Höhe von insgesamt 3.420,-- € (12 X 15,-- € x 19) entfallen. Sofern bislang für die Betreuung in der Kindertagesstätte die Sozialstaffel angewandt wurde, werden lediglich diese reduzierten Beiträge befristet für ein Jahr erhoben. So wurde seinerzeit auch verfahren, als die Überleitung aus der Hortgruppe Lüttkamp in die Schulbetreuung an der FRS erfolgte. Die Ermittlung der daraus entstehenden Kosten ist noch nicht möglich, da hierzu der Träger entsprechende Angaben machen müsste. 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Über die dargestellten Alternativen ist zu beraten und zu beschließen.

 

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Anlagen

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