Beschlussvorlage - VO/12/415
Grunddaten
- Betreff:
-
Machbarkeitsstudie Esinger Moor - Vortrag von Herrn Mordhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.10.2012
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Tornesch hat vor über 20 Jahren damit begonnen im Esinger Moor Flächen aus Gründen des Naturschutzes aufzukaufen. So sind im Norden des Stadtgebietes inzwischen über 17 ha - ohne Straßen- oder Grabenparzellen zusammengekommen. Natürlich sind diese Flächen nicht alle unmittelbar zusammenhängend, aber es gibt doch Schwerpunktbereiche, wo viele städtische Flächen vorhanden sind.
Vor allem diese Bereiche galt es daraufhin zu untersuchen, was die Stadt Tornesch im Sinne des Moorschutzes daraus machen kann. Dabei ergeben sich vor allem zwei unterschiedliche Herangehensweisen:
Zum einen gibt es die Möglichkeit diese Flächen unter Anwendung geeigneter Maßnahmen als Ausgleichsflächen zu verwenden.
Zum anderen hat das Land Schleswig-Holstein ein Moorschutzprogramm aufgelegt, mit deren Mitteln sowohl weiterer Flächenankauf finanziert werden kann als auch bauliche Maßnahmen durchgeführt werden können.
Für den Bereich des Esinger Moores kommt eine Kombination beider Ansätze in Betracht. Darüber wird Herr Mordhorst vom Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider referieren.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Mit der Aufstellung des Landschaftsplanes hat die Stadt Tornesch auch eine Vorkaufsrechtssatzung für den unbebauten Außenbereich beschlossen, die das Ziel hatte, Naturschutzziele umzusetzen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie konkretisiert diese.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt