Beschlussvorlage - VO/13/669
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids am 22.09.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindeabstimmungsausschuss
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Entscheidung
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23.09.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 63 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung stellt der Abstimmungsausschuss das Abstimmungsergebnis fest. Hierzu kann Einsicht in die Abstimmungsniederschriften genommen werden. Der Abstimmungsausschuss ist dazu berechtigt, rechnerische Feststellungen des Abstimmungsvorstands und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.
Im Anschluss an die Feststellung gibt der Abstimmungsleiter das Abstimmungsergebnis bekannt. Die Vorprüfung eventueller Einsprüche gegen das Abstimmungsergebnis obliegt dem bestehenden Wahlprüfungsausschuss, die endgültige Beschlussfassung der Ratsversammlung.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt