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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/819

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über den Bebauungsplan wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 02.12.13 beraten, damals erfolgte die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Diese hat zwischenzeitlich stattgefunden (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 04.02.14, die frühzeitige Behördenbeteiligung vom 18.12.13-20.01.14). Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle vom 17.04.14 zusammengefasst.

 

Der städtebauliche Entwurf aus dem vorangegangenen Verfahrensschritt (frühzeitige Beteiligung) wurde in eine Planzeichnung umgesetzt. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Planungsbüro Maysack-Sommerfeld in Zusammenarbeit mit dem FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung des beauftragten Planungsbüros vom 17.04.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 17.04.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 78 „Kuhlenweg - Schäferweg“ für das Gebiet südlich des Kuhlenwegs, westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 170 m und nördlich des Schäferwegs, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 


 

 

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Anlagen

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