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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/820

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Am 11.11.13 fasst der Bau- und Planungsausschuss den Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung haben vom 25.11.-27.12.13 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind samt Vorschlägen zur Abwägung der Abwägungstabelle vom 28.04.14  zu entnehmen.

 

Es wurden lediglich geringfügige Änderungen der Planzeichnung und Ergänzung der textl. Festsetzungen erforderlich, welche die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren (die Änderungen betreffen die Maßnahmefläche zum Knickschutz im nordöstlichen Bereich sowie Festsetzung zum Lärmschutz in einem kleinen Bereich westlich des Gr. Moorweges).

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Planungsbüro Maysack-Sommerfeld in Zusammenarbeit mit dem FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet; die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 28.04.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 28.04.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 79 für das Gebiet zwischen Kuhlenweg, Großer Moorweg, Schäferweg und Kleiner Moorweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


 

 

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Anlagen

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