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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/879

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Zuletzt beraten wurde über die Änderung des Bebauungsplanes am 12.05.14 im Bau- und Planungsausschuss, dort erfolgte der Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung haben zwischenzeitlich vom 02.06.-04.08.14 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle zusammengefasst.

 

An der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen erfolgten Änderungen, die eine erneute Auslegung erforderlich machen. Verändert wurden die Darstellung von Waldflächen und die Kennzeichnung der Waldabstandsflächen: Bisher als „Niederwald“ festgesetzte Flächen sind zu Gunsten von „Wald“ und „Grünfläche“ entfallen, da die rechtliche Absicherung der Umsetzung dieser Festsetzung kritisch bewertet wird; in der Folge der veränderten Waldabstandskennzeichnung wurde eine Anpassung von Grünflächen und Baugrenzen erforderlich.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird von den Planungsbüros Maysack-Sommerfeld Stadtplanung und Zumholz Landschaftsplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 22.08.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 22.08.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 52 „Westl. Großer Moorweg“ für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 440 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 



 

 

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Anlagen

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