Beschlussvorlage - VO/14/967
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung über den doppischen Haushaltsplan 2015 der Stadt Tornesch (Ergebnisplan/Finanzplan/Investitionsplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.11.2014
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,
b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der
Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des
Haushaltsjahres,
c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung),
d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti-
gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt
worden sind,
4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2015 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.
Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.
Der Ergebnisplan schließt derzeit bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 26.636.400 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 26.602.600 €, somit mit einem Jahresüberschuss von 33.800 € ab.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass wegen der noch nicht fertiggestellten Eröffnungsbilanz der Großteil der Abschreibungen im Ergebnisplan bisher keine Berücksichtigung gefunden hat und somit der jetzt ausgewiesene Überschuss die tatsächliche Situation des Werteverzehrs nicht darstellt.
Die in der Anlage nachgewiesenen Erträge (Anlage: Erträge Ergebnisplan 2015 nach Kontengruppen) dienen zur Finanzierung der nachgewiesenen Aufwendungen (Anlage: Aufwand Ergebnisplan 2015 nach Kontengruppen).
Weitere Erläuterungen erfolgen, soweit gewünscht, mündlich.
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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869,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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221 kB
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4
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(wie Dokument)
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135,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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159,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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16 kB
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7
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(wie Dokument)
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103,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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275,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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126,9 kB
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10
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(wie Dokument)
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115,6 kB
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11
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(wie Dokument)
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89,6 kB
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12
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(wie Dokument)
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137,2 kB
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