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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu A:

In den letzten Jahren erreichten die Stadtverwaltung immer wieder Briefe einzelner Mitbürger/Innen, die den Wunsch geäußert haben, den Busverkehr in Tornesch zu erweitern.

 

Dabei gab es zwei unterschiedliche Ansatzpunkte. Zum einen ging es um eine Busverbindung in den Ortsteil Esingen, zum anderen zum sogenannten Esinger Moor bzw. zur Gaststätte Birkenhain.

 

Um das mögliche Potential einer solchen Buslinie vom Birkenhain zum Bahnhof und von dort weiter nach Esingen auszuloten, hat die Verwaltung eine Anfrage bei der SVG (Südholsteinische Verkehrsservicegesellschaft) zur Begutachtung getätigt.

 

Zu B:

Mit Schreiben vom 19.05.2006 hat die SVG ein Angebot abgegeben, dass mit einer Summe von 3.500,-- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer abschließt. Bei zügiger Beauftragung könnten die Arbeiten bis 30.09.2006 abgeschlossen sein, so dass eventuell schon zum Fahrplanwechsel am 10.12.2006 ein solches Angebot abgefragt werden könnte.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein zusätzliches Angebot reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen Beitrag zum Umweltschutz (Luftschadstoffe).

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel (3.500,-- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer) stehen zur Zeit nicht bereit. Es muss eine neue Position im Nachtragshaushalt gebildet werden.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„Der Umweltausschuss befürwortet die Erstellung eines Gutachtens zur Einführung einer neuen Buslinie von Norden nach Süden und damit auch die Bereitstellung von 5.000,-- Euro im Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2006“.

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