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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/15/031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde für den Schulzweckverband Tornesch-Uetersen erstmals ein Haushalt nach den Grundsätzen der doppischen Haushaltsführung aufgestellt. Die Kameralistik wurde im Schulzweckverband zum 1.1.2015 durch die „Doppik“ abgelöst (Langfassung für Doppik = Doppelte Buchführung in Konten).

 

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das durch den schleswig-holsteinischen Landtag beschlossenen Doppik-Einführungsgesetz vom 14.12.2006 und die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 15.8.2007.

 

Die Gliederung des Haushaltsplanes hat sich insofern geändert, dass die bisherige kamerale  Gliederung nach Aufgabenbereichen durch eine Produktgliederung ersetzt wurde.

 

Die einzelnen Produkte lauten wie folgt:

 

  • 218200 Klaus-Groth-Schule
  • 218210 KGS Sporthalle 1
  • 218220 KGS Sporthalle 2
  • 218230 KGS Sportplatz
  • 218240 Jugendzentrum
  • 218250 Mensaverein
  • 612000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Die bisherigen kameralen Haushaltsansätze wurden, soweit möglich, auf die nach dem vorgeschriebenen Kontenrahmen zu bildenden Produktkonten übergeleitet.

 

Da diese Summen in Gänze nicht mit kameralen Ergebnissen / Ansätzen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2013 / 2014 zu vergleichen sind, wird von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres sowie den Ansatz des Vorjahres teilweise nicht darzustellen (§ 1 Abs. 5 GemHVO-Doppik).

In den Teilhaushaltsplänen (Ergebnisplan) der einzelnen Produkte wurde jedoch, soweit dies sinnvoll erschien, der Ansatz des Vorjahres zur besseren Vergleichbarkeit übernommen.

 

Der mit dem Ergebnisplan 2015 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 211.700 € resultiert in erster Linie aus der nach doppischen Gesichtspunkten zwingend vorgeschriebenen Veranschlagung des Werteverzehrs (Abschreibung) und der fehlenden umfänglichen Berücksichtigung bei den Schulkostenbeiträgen von den Umlandgemeinden. Das Schulgesetz lässt in der derzeitigen Konstellation eine Einbeziehung der Abschreibung in vollem Umfange für alle schülerentsendenden Kommunen nicht zu.

 

Die finanzielle Ausstattung des Schulzweckverbandes hinsichtlich der getätigten Investitionen bzw. der notwendigen Abschreibungen stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2015 planerisch wie folgt dar:

 

Zinsen an Kreditmarkt (551700)              938.400 € (AU)

Abschreibung (571100)              955.600 € (AU)

abzüglich Auflösung Sonderposten (457300)              308.300 € (ER)

 

zu deckender Finanzierungs-/

Abschreibungsaufwand              1.585.700 € (AU)

 

abzüglich des im allg. Schulkostenbeitrag

enthaltenen Investitionskostenanteils von

250,00 €/Schüler x 1.200 Schülern              300.000 € (ER)

 

abzüglich der Schuldendiensthilfe der dem

Schulzweckverband angehörigen Kommunen

 

Stadt Tornesch              754.100 € (ER)

Stadt Uetersen              235.600 € (ER)

 

 

            Saldo Unterschuss              296.000 € (AU)

 

Nach dem Gesetz wären nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 die dem Zweckverband angehörigen Kommunen zum Ausgleich des Fehlbetrags in Form einer zusätzlichen Verbandsumlage verpflichtet. Da sich nach den derzeitigen Planungen dieser Fehlbetrag auch in den kommenden Jahren fortsetzen und somit auf Dauer das Eigenkapital belasten wird, sind die Einrichtung einer erhöhten Verbandsumlage der Mitgliedskommunen und/oder eine höhere Beteiligung der Umlandkommunen über den Schulkostenbeitrag anzustreben.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Arbeiten zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz des Schulzweckverbandes noch nicht abgeschlossen sind. Mit der Fertigstellung wird zum Ende des Jahres 2015 gerechnet.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Siehe Ausführungen zu A+B Sachbericht/Stellungnahme der Verwaltung

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.675.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.887.200  EUR

einem Jahresüberschuss von

0  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

211.700  EUR

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.367.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.931.600  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

1.478.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

1.841.800  EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden alle Teilpläne (Produkte) zu einem Budget verbunden.

 

  1. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.

 

 

 

 

§ 4

 

Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2015 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:

 

Stadt Tornesch                            754.100 €

Stadt Uetersen                            235.600 €


§ 5

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung  mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.


 

 

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Anlagen

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