Fraktionsantrag der CDU - VO/15/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Erstellung einer Gebührensatzung zur Nutzung städtischer Gebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der CDU
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Um eine wirtschaftliche Unterhaltung der stadteigenen Gebäude, Räume und Hallen zu
leisten, werden zum Teil Benutzungsgebühren erhoben.
Um die Wirtschaftlichkeit der Liegenschaften mit den bestehenden Gebührensatzungen festzustellen, wird die Verwaltung gebeten, zum Finanzausschuss am 25. Mai 2016 anhand der Belegungs- und Buchungszeiten aus den Jahren 2014 und 2015 darzustellen, ob die aktuellen Gebührensätze ausreichend sind.
Die jeweils gültigen Fassungen der Gebührensatzungen sind mit vorzulegen.
Darüber soll bis zum Finanzausschuss am 25. Mai 2016 eine neue Gebührensatzung für die
Nutzung des Stadtteilbüros vorgelegt werden. Eine wirtschaftliche Betrachtung zwischen
Einnahmen und Ausgaben ist mit vorzulegen.
Für eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit ist eine einheitliche Bemessungsgröße zu benennen, zum Beispiel qm-Miete o.ä.
Den Unterlagen soll auch eine Übersicht beigefügt werden, an welche Vereine und Verbände und in welcher Höhe Zuschüsse zur Nutzung der Liegenschaften gewährt werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt