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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/223-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Nach weiterer Rücksprache mit der Firma WIBERA wurde entschieden, die Kosten, welche eine Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Ortbrookgraben nach sich zieht, komplett als Aufwand in die Gebührenkalkulation  mit auf zu nehmen. Des Weiteren ist auch eine Höhere Entnahme aus der Instandhaltungsrückstellung möglich, welche jetzt auch so vollzogen wird. Der Ergebnis- und Finanzplan ist daher entsprechend angepasst und beigefügt. Die Erläuterung der Änderung des Ergebnis- und Finanzplanes zur Vorlage VO/15/223 vom 02.12.2015 sind ebenfalls beigefügt.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2016 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 3.837.900,00 € und bei den Aufwendungen mit 3.837.900,00 € ab.

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen mit 4.940.600,00 € und bei den Auszahlungen mit 4.890.100,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1.567.200,00 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird weiterhin auf 700.000,00 € festgesetzt.

In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.

 

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2014 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser 591.599,36 €. In dem Bereich Niederschlagswasser werden in 2015 voraussichtlich 96.719,89 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2016 ist eine Entnahme in Höhe von 164.959,82 € geplant.

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2014 für den Gebührenbereich Schmutzwasser 331.711,90 €.Eine Entnahme aus der Gebührenrückstellung ist in dem 2015 nicht geplant. Im Jahr 2016 ist eine Entnahme in Höhe von 110.570,63 € geplant.

 

Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2016 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit 3.837.900,00 € und bei den Aufwendungen mit 3.837.900,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen mit 4.940.600,00 € und bei den Auszahlungen mit 4.890.100,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 1.567.200,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 700.000,00 € festgesetzt.



 

 

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Anlagen

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