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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/109-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die 48. FNP-Änderung wurde zuletzt am 06.07.2015 beraten, damals wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst für die planungsrechtliche Vorbereitung weiterer 3,5 ha gewerblicher Bauflächen (s. VO/15/109), die der benachbarten Firma HellermannTyton als Erweiterungsfläche dienen sollen. Anlass der Planung ist der Wunsch des Unternehmens, sich am Standort zu erweitern. Nach Fertigstellung der in Bau befindlichen Erweiterungsbauten im Norden und Nordwesten des Betriebs sind am Standort Tornesch keine größeren, planungsrechtlich abgesicherten Erweiterungsflächen mehr vorhanden. Die einzigen für eine Erweiterung denkbaren Flächen befinden sich östlich und nördlich der bestehenden Stellplatzanlage östlich des Großen Moorwegs (K22).

Zwischenzeitlich wurde der von Seiten des Unternehmens der Wunsch an die Stadt herangetragen, eine größere Fläche als bisher vorgesehen, zu überplanen, da hier nun ein entsprechendes Entwicklungspotenzial gesehen wird. Verwaltungsseitig wurde eine flächensparende Entwicklung des Areals angeregt – dieser Gedanke findet sich in der beabsichtigten Aufstockung der vorhandenen Parkplatzanlage wieder, welche unabhängig von der 48. FNP-Änderung in der 1.Änderung des B-Plans 80 planungsrechtlich vorbereitet werden soll.

 

Im bisherigen Entwurf der FNP-Änderung ist neben einer allseitigen Eingrünung der gewerblichen Flächen im östlichen Bereich auch eine breite Grünfläche vorgesehen, in der zum einen die erfoderliche Regenrückhaltung naturnah erfolgen kann, zum anderen der naturschutzrechtliche Ausgleich eingriffsnah kompensiert werden kann. Diese Struktur ist auch mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss zur 48. FNP-Änderung so vorgesehen, mit dem Unterschied, dass der Geltungsbereich um ein Flurstück weiter in östliche Richtung ausgedehnt wird, so dass wieder ein vorhandener Knick den Geltungsbereich im Osten begrenzt.

Das Plangebiet wird im Vergleich zum vorherigen Entwurf um ca. 100 m, die gewerbliche Fläche wird jedoch nur um ca. 40 m in Richtung Osten ausgedehnt, so dass ein ca. 110 m breiter öffentlicher Grünstreifen (bisher waren ca. 50 m vorgesehen) den östlichen Abschluss des Plangebiets und Pufferzone zur unbebauten Landschaft bildet.

 

Die 48. FNP-Änderung umfasst in diesem neuen Entwurf einen ca. 11,4 ha großen Geltungsbereich. Dabei handelt es sich um ca. 6,3 ha, die als gewerbliche Fläche und ca. 5,2 ha als Grünfläche dargestellt werden sollen. Von den 6,3 ha sind bereits heute 1,4 ha als gewerbliche Fläche dargestellt (Parkplatzanlage Hellermann), so dass eine zusätzliche Ausweisung von ca. 4,9 ha gewerblicher Fläche vorgesehen ist. Diese Größenordnung erfordert gem. der Vereinbarung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege weiterhin keine gleichlautenden Beschlussfassungen über die FNP-Änderung.

 

Planinhalt der 48. FNP-Änderung ist die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen und Grünflächen als Erweiterungsfläche für einen ortsansässigen Betrieb. Der Entwurf zur 48. FNP-Änderung beinhaltet die Darstellung einer gewerblichen Fläche, die von Grünflächen umfasst wird, sowie die Darstellung einer größeren Grünfläche im östlichen Bereich, die als Pufferzone zwischen freier Landschaft und dem Gewerbegebiet dienen soll. In diesem Bereich können Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, Knickschutzstreifen und Regenrückhaltung untergebracht werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 48. FNP-Änderung vom 06.07.2015 wird aufgehoben.
  2. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 48. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich des Schäferwegs und nördlich des Brandskamps sowie östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 300 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Bauflächen“ und „Grünflächen“.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.


 

 

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Anlagen

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