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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/102

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Landschaftsplan Tornesch – Endfassung

Im April letzten Jahres ist Ihnen der Vorentwurf für die beauftragte Teilfort-schreibung des 1992 aufgestellten Landschaftsplanes für das Stadtgebiet Tornesch  durch das beauftragte Büro Mordhorst und Brettschneider  - Herrn Maass - vorgestellt worden. Der Geltungsbereich der Teilfortschreibung umfasst das Stadtgebiet östlich der Bahnstrecke Hamburg – Elmshorn mit einer Fläche von ca. 1500 ha, also fast 3/4tel des Stadtgebietes.

Die Notwendigkeit zur Fortschreibung ergab sich vor allem aus den zahlreichen über die Jahre erfolgten Änderungen der Flächennutzung -  durch die bauliche Nutzung. Aktuell sind es vor allem drei weitere Vorhaben, die sich mit einem größeren Flächenverbrauch ankündigen:

    Die geplante Erweiterung der Firma HellermannTyton;

    Der projektierte Neubau eines Tagungshotels an der Ahrenloher Straße;

    Die vorgesehene Gewerbeentwicklung an der Autobahn 23.

Schon bei der Vorstellung des ersten Entwurfes wurde darauf hingewiesen, dass es lediglich noch ein einziges größeres Baufeld für die wohnbauliche Entwicklung im Stadtgebiet gibt. Es handelt um die Fläche (ca. 6 ha) nördlich der Ahrenloher Straße zwischen Thujaweg und Kummerfelder Weg. Diese Fläche war schon 1992 als Potentialfläche dargestellt worden. Aktuell ist dort der Bebauungsplan 100 in Aufstellung. Deutlich kleiner (< 2 ha) ist schon die Fläche östlich der Kreisstraße 22 zwischen dem Kreisverkehr und der bestehenden Bebauung östlich des Großen Moorweges aus. Hier würde eine Baulücke geschlossen.

Zukünftig wird es lediglich noch die Möglichkeit der sogenannten Nachver-dichtung geben. Neue Baugebiete im das Stadtgebiet von Tornesch nahezu umschließenden Landschaftsschutzgebiet sollte es nach den Aussagen der Landschaftsplanung nicht mehr geben.

Der aktuelle Entwurf für den Landschaftsplan wird Ihnen in der Sitzung vorgestellt und – wie üblich – als Anlage zum Protokoll gegeben.

Die formelle abschließende Beschlussfassung liegt in der Zuständigkeit der Ratsversammlung. Diese sollte aber nach Auffassung der Verwaltung noch zurückgestellt werden, um vorher noch ein Beteiligungsverfahren, wie in der Bauleitplanung üblich, durchzuführen.

War ein solches Beteiligungsverfahren bis vor einigen Jahren auch für Land-schaftspläne vorgeschrieben, ist es den Kommunen zwischenzeitlich freigestellt worden, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen oder auch nicht. Zumindest von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Pinneberg ist der Wunsch nach einer solchen Beteiligung aber schon geäußert worden. Da die UNB auch zu den Initiatoren für den aktuellen Landschaftsplan zählt, wäre es sicherlich ungeschickt, hierauf nicht zu reagieren.

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, auch die beiden großen Naturschutzverbände NABU (Naturschutzbund Deutschland) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zu beteiligen. Auf alle anderen Behörden wie den Zoll oder die Landesstraßenbauverwaltung sollte aber aus Gründen der Praktikabilität verzichtet werden. Das macht das Vorhaben am Ende schlanker und übersichtlicher und ist mit dem Gesetz durchaus vereinbar (Freiwilligkeit).

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Umweltausschuss beschließt mit dem Landschaftsplan in der vorliegenden Fassung in ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zu gehen. Zu beteiligen sind: UNB; NABU; BUND.  Sollten dabei keine gravierenden Anregungen gemacht werden, könnte - aus Gründen der Zeitersparnis - der Entwurf des Landschaftsplanes direkt der Ratsversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.



 

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