Beschlussvorlage - VO/18/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.05.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Landschaftsplan Tornesch – Endfassung
Im April letzten Jahres ist Ihnen der Vorentwurf für die beauftragte Teilfort-schreibung des 1992 aufgestellten Landschaftsplanes für das Stadtgebiet Tornesch durch das beauftragte Büro Mordhorst und Brettschneider - Herrn Maass - vorgestellt worden. Der Geltungsbereich der Teilfortschreibung umfasst das Stadtgebiet östlich der Bahnstrecke Hamburg – Elmshorn mit einer Fläche von ca. 1500 ha, also fast 3/4tel des Stadtgebietes.
Die Notwendigkeit zur Fortschreibung ergab sich vor allem aus den zahlreichen über die Jahre erfolgten Änderungen der Flächennutzung - durch die bauliche Nutzung. Aktuell sind es vor allem drei weitere Vorhaben, die sich mit einem größeren Flächenverbrauch ankündigen:
Die geplante Erweiterung der Firma HellermannTyton;
Der projektierte Neubau eines Tagungshotels an der Ahrenloher Straße;
Die vorgesehene Gewerbeentwicklung an der Autobahn 23.
Schon bei der Vorstellung des ersten Entwurfes wurde darauf hingewiesen, dass es lediglich noch ein einziges größeres Baufeld für die wohnbauliche Entwicklung im Stadtgebiet gibt. Es handelt um die Fläche (ca. 6 ha) nördlich der Ahrenloher Straße zwischen Thujaweg und Kummerfelder Weg. Diese Fläche war schon 1992 als Potentialfläche dargestellt worden. Aktuell ist dort der Bebauungsplan 100 in Aufstellung. Deutlich kleiner (< 2 ha) ist schon die Fläche östlich der Kreisstraße 22 zwischen dem Kreisverkehr und der bestehenden Bebauung östlich des Großen Moorweges aus. Hier würde eine Baulücke geschlossen.
Zukünftig wird es lediglich noch die Möglichkeit der sogenannten Nachver-dichtung geben. Neue Baugebiete im das Stadtgebiet von Tornesch nahezu umschließenden Landschaftsschutzgebiet sollte es nach den Aussagen der Landschaftsplanung nicht mehr geben.
Der aktuelle Entwurf für den Landschaftsplan wird Ihnen in der Sitzung vorgestellt und – wie üblich – als Anlage zum Protokoll gegeben.
Die formelle abschließende Beschlussfassung liegt in der Zuständigkeit der Ratsversammlung. Diese sollte aber nach Auffassung der Verwaltung noch zurückgestellt werden, um vorher noch ein Beteiligungsverfahren, wie in der Bauleitplanung üblich, durchzuführen.
War ein solches Beteiligungsverfahren bis vor einigen Jahren auch für Land-schaftspläne vorgeschrieben, ist es den Kommunen zwischenzeitlich freigestellt worden, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen oder auch nicht. Zumindest von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Pinneberg ist der Wunsch nach einer solchen Beteiligung aber schon geäußert worden. Da die UNB auch zu den Initiatoren für den aktuellen Landschaftsplan zählt, wäre es sicherlich ungeschickt, hierauf nicht zu reagieren.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, auch die beiden großen Naturschutzverbände NABU (Naturschutzbund Deutschland) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zu beteiligen. Auf alle anderen Behörden wie den Zoll oder die Landesstraßenbauverwaltung sollte aber aus Gründen der Praktikabilität verzichtet werden. Das macht das Vorhaben am Ende schlanker und übersichtlicher und ist mit dem Gesetz durchaus vereinbar (Freiwilligkeit).
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Umweltausschuss beschließt mit dem Landschaftsplan in der vorliegenden Fassung in ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zu gehen. Zu beteiligen sind: UNB; NABU; BUND. Sollten dabei keine gravierenden Anregungen gemacht werden, könnte - aus Gründen der Zeitersparnis - der Entwurf des Landschaftsplanes direkt der Ratsversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.