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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/272

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde

für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,

             aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanz-

             plan des Haushaltsjahres,

 

c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-

              ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),

 

d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungser-

              mächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitio-

              nen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht, wie in unserer Stadt, in einer

    anderen Satzung festgesetzt werden,

 

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 letztendlich von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Er-gebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2019 bereits beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.

 

Der Ergebnisplan schließt derzeit bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von   26.268.900 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 29.552.100 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 3.283.200 € ab. Diese Zahlen beinhalten keine internen Leistungsverrechnungen (ILV), da diese in der Haushaltssatzung nicht nachgewiesen werden.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden seit 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.

 

Alle weiteren Veränderungen zum Finanzausgleich bitte ich dem beiliegenden Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2019 sowie der darauf basierenden Berechnung der Schlüsselzu-weisung / Kreisumlage zu entnehmen.

 

Weitere Erläuterungen ersehen Sie aus dem beiliegenden Vorbericht, aus den Hinweisen bei den einzelnen Haushaltsansätzen selbst oder erfolgen, soweit gewünscht, mündlich.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019  wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf26.268.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf29.552.100  EUR

einem Jahresfehlbetrag von3.283.200  EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf25.804.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf28.330.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf3.681.200  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf4.442.300  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf1.049.700  EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf400.000  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf16.000.000  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf121,99  Stellen

 

 

§ 3

 

1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der

    Satzung als Anlage beigefügt.

 

2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines

    Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und

   der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

 

3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazu-

    gehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.

 

 

Sperrvermerke:

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2019 werden zudem folgende Sperrvermerke von der Ratsversammlung ausgesprochen:

  1. Zuschuss für die Strauchgutsammelanlage (Produktkonto 537000.531750): Sperrung der Mittel in Höhe von 15.000 €. Freigabe der Mittel durch den Umweltausschuss.
  2. Unterhaltung der Gemeindestraßen; hier: Neue Asphaltdecke für die Pommernstraße (Produktkonto 541000.522150): Sperrung der Mittel in Höhe von 275.000 €. Freigabe der Mittel durch den Bau- und Planungsausschuss.
  3. Warteschlangensystem für das Meldeamt (Produktkonto 111210.783100/1112101901): Sperrung der Mittel in Höhe von 18.000 €. Freigabe der Mittel durch den Hauptausschuss.
  4. Baukosten für den See und dem Seeumfeld (Produktkonto 541130.785200/5411301402): Sperrung der Mittel in Höhe von 2.577.000 €. Freigabe der Mittel durch den Bau- und Planungsausschuss.
  5. Sperrung der Besetzung der in der Veränderungsliste zum Stellenplan 2019 unter der lfd. Nr. 7 genannten Position. Freigabe durch den Hauptausschuss.

Haushaltsbegleitbeschlüsse:

  1. Antrag der FDP-Fraktion vom 22.11.2018 – Zeitplan der Fertigstellung ausstehender Jahresabschlüsse (siehe Anlage)
  2. Antrag der CDU-Fraktion vom 5.12.2018 – Keine Einträge im Haushaltsentwurf ohne Vorberatung im Fachausschuss (mündlicher Antrag)


 

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Anlagen

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