Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/067

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 m GO hat die Stadt Tornesch zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln und ist zu erläutern.

 

Entsprechend den Regelungen der GO und der GemHVO-Doppik besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein entsprechender Lagebericht ist beizufügen.

 

Da in der Stadt Tornesch kein Rechnungsprüfungsamt besteht, tritt an dessen Stelle der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung, der den Jahresabschluss gem. § 95 n Abs. 5 GO dahingehend zu prüfen hat, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einer Kommune, bietet der Innovationsring Schleswig-Holstein sowie KOMMA (KOMpetenzzentrum für Verwaltungs-Management in Bordesholm), das u.a. Schulungen für Kommunalpolitiker/Innen abhält, einen Fragenkatalog für die Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen an. Anhand dieses Fragenkatalogs, der 35 Seiten und ca. 300 Prüffragen umfasst, wurden bereits die Eröffnungsbilanz auf den 1.1.2014 und der Jahresabschluss 2014 der Stadt Tornesch geprüft.

 

Schon bei der letzten Prüfung wurde jedoch die Menge der einzelnen Prüffragen dieses Fragenkatalogs von den Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung als zu umfangreich empfunden, so dass sich nun die Verwaltung veranlasst fühlte, diese Checkliste auf die wichtigsten Komponenten für die Prüfung der Jahresrechnung 2015 zu reduzieren, zumal eine überörtliche Ordnungsprüfung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Pinneberg bereits für die Jahre 2012 - 2015 im Jahre 2016 stattgefunden hat.

Diese überarbeitete Prüfliste soll nur als Leitfaden für die kommenden Prüfungen der Jahresrechnungen verstanden sein und kann jederzeit auf Wunsch der Mitglieder des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung erweitert werden. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Ausschusses zur Prüfung der

Jahresrechnung, den Jahresabschluss 2015 wie folgt festzustellen:

 

Im Ergebnisplanmit einem Gesamtbetrag der Erträge25.379.353,17 €

mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen26.511.252,73 €

einem Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss  1.131.899,56 €

 

Im Finanzplanmit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit von28.042.385,42 €

mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit von24.667.049,16 €

mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der Investitions- u. Finanzierungstätigkeit von5.107.493,13 €

mit einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der Investitions- u. Finanzierungstätigkeit von2.944.355,79 €

 

Die Bilanzsumme der Schlussbilanz 2015 beläuft sich auf  79.555.229,62 €

 

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.131.899,56 € ab.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung zudem, den Jahresfehlbetrag 2015 gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnis-rücklage im Folgejahr auszugleichen und den Jahresabschluss 2015 zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...