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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/130-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

  1. Langfristige Nutzung der Johannes-Schwennesen-Schule

a)      Vorhandene Schulflächen

In Vorbereitung auf diese Sitzung wurde auch mit dem Büro Hasenbalg gesprochen, die eine andere Sicht der Dinge hat. Sie hat vorgeschlagen zu prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Flächen für die Schülerströme ausreichen. Mangels Vorgaben aus Schleswig-Holstein hat sie das Musterflächenprogramm für inklusive allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten in Hamburg Stand Mai 2018 herangezogen. Grundsätzlich obliegt es jedem Schulträger zu entscheiden, wieviel Fläche pro Schüler und Schülerinnen zur Verfügung gestellt wird. Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass die Johannes-Schwennesen-Schule schon heute zu klein ist. Die Schülerzahlen müssen reduziert werden, weitere Aufnahmemöglichkeiten sind nicht möglich.

b)      Barrierefreie Nutzung der Schule

Der Altbau der Schule ist denkmalgeschützt, so dass es entgegen der Information keine Freigabe mehr für einen Aufzug am Altbau geben wird. Der „Neubau“ aus den 70er-Jahren ist mit einem Versatz zum Altbau verbunden und innerhalb des Altbaus sind auch immer wieder Höhenunterschiede. Der Aufzug kann nur an den „Neubau“ angebaut werden, der dann nur noch die halbe Schule erschließen würde. Das Dachgeschoss wird nicht nutzbar gemacht werden können.

c)      Anforderungen des Schulalltages an die Gebäudestruktur

Die Schule wurde vor über 100 Jahren gebaut und in den 70er-Jahren erweitert. Seitdem haben sich die Anforderungen stark geändert. Es fehlen Differenzierungsräume und Flächen für Kleingruppenarbeit. Die Flure müssen aus Platzgründen mitgenutzt werden, obwohl dies aus brandschutzrechtlichen Gründen vermieden werden sollte.

 

Fazit: Insgesamt genügt das Schulgebäude nicht mehr den Anforderungen an den heutigen Schulalltag. Baumaßnahmen, die diese ermöglichen, sind nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand sicher zu stellen.

 

  1. Kurzfristige Nutzung der Johannes-Schwennesen-Schule

Zum kommenden Schuljahr sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden, die mit vorhandenen Mitteln finanziert werden:

  • Der alte, kleine alte EDV-Raum, wird zum Differenzierungsraum bzw. Art Ruheraum für Kinder umgebaut (streichen, dimmbares Licht, wenig Möbel). Hier kann auch Förderunterricht durch die Lehrkräfte des Förderzentrums gut stattfinden. (Aufwand ist gering)
  • Der Fahrradständer wird vor die Schule verlagert, damit mehr Platz auf dem Schulhof entsteht und weniger Verletzungsgefahr beim Spielen. (Aufwand gering- Rückbau und ca. 6 m Zaun werden benötigt)
  • Der Kirchenraum soll mobile schallschluckende Elemente und besseres Licht erhalten, so dass er auch über einen längeren Zeitraum nutzbar ist. (Licht: Aufwand gering, Lärm: gering bis aufwändig)

 

Ab dem Schuljahr 2019/20 kann die Johannes-Schwennesen-Schule nur noch zwei Klassen aufnehmen, da keine Klassenräume mehr frei sind. Die Schüler und Schülerinnen, die nicht aufgenommen werden können, müssen an der Fritz-Reuter-Schule aufgenommen werden.

 

Fazit: Die Schule bleibt in der jetzigen Größe bestehen, bis eine Lösung gefunden ist.

 

  1. Personalbedarf im offenen Ganztag

 

In der Konzeption des Ganztages an der Johannes-Schwennesen-Schule ist ein Personalschlüssel von 15 Kinder pro Betreuungskraft bzw. im Basiskurs 25 Kinder pro Betreuungskraft festgeschrieben. In diesem Schuljahr sind täglich bis zu 120 Kinder täglich in der Betreuung und die Tendenz ist im kommenden Schuljahr steigend.

Zum festen Team gehören vier Kräfte im Basiskurs plus die Ganztagskoordinatorin und die Schulsozialarbeit. Unterstützt wird das Team durch Dozenten der VHS.

Langfristig können die Koordinatorin und die Schulsozialarbeit nicht fest für die Betreuung eingeplant werden und dies gehört auch nicht zu deren Aufgaben. Es sind keine Reserven für Fehlzeiten vorhanden. Ab dem kommenden Schuljahr werden jedoch drei Klassen eingeschult, die einen höheren Betreuungsbedarf vorgemerkt haben, aber nur eine „Klassenstärke“ abgegeben. Das feste Team muss mindestens so bemessen sein, dass eine Grundversorgung im Ganztag gewährleistet ist, wenn Dozenten der VHS fehlen. Dies wäre nicht mehr der Fall.

Es fehlen drei Kräfte à 15 Stunden ohne Ferienüberhang ab dem 01.08.2019. Da bereits geprüft wird, ob eine Kraft aus dem Jugendzentrum hier unterstützen kann, werden noch zwei Stellen im Stellenplan benötigt.

 

Die zusätzlichen Personalkosten werden auch über Einnahmen aus steigenden Elternbeiträgen und Fördergeldern refinanziert.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

X

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

18000

43200

43200

43200

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

18000 43200 43200 43200

43200

43200

43200

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

1. Für die langfristige Unterbringung der Johannes-Schwennesen-Schule ist vorrangig ein neuer Standort zu prüfen. Es sind Vorschläge für eine Anschlussnutzung und mögliche Refinanzierung zu entwickeln.

2. Die Maßnahmen für die kurzfristige Nutzung des Schulgebäudes und Regelungen zu einer möglichen Aufnahmebegrenzung werden zur Kenntnis genommen.

3. Im Stellenplan des Nachtragshaushalts 2019 oder spätestens des Haushaltes 2020 werden zwei Stellen à 15 Stunden bereitgestellt. Diese Stellen sind frühestens ab dem 01.08.2019 zu besetzen.

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Anlagen

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