Beschlussvorlage - VO/19/130-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von zusätzlichem Personal für den offenen Ganztag unter Beachtung steigender Schülerströme und notwendiger Raumbedarfe an der Johannes-Schwennesen-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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03.06.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
- Langfristige Nutzung der Johannes-Schwennesen-Schule
a) Vorhandene Schulflächen
In Vorbereitung auf diese Sitzung wurde auch mit dem Büro Hasenbalg gesprochen, die eine andere Sicht der Dinge hat. Sie hat vorgeschlagen zu prüfen, ob die zur Verfügung stehenden Flächen für die Schülerströme ausreichen. Mangels Vorgaben aus Schleswig-Holstein hat sie das Musterflächenprogramm für inklusive allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten in Hamburg Stand Mai 2018 herangezogen. Grundsätzlich obliegt es jedem Schulträger zu entscheiden, wieviel Fläche pro Schüler und Schülerinnen zur Verfügung gestellt wird. Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass die Johannes-Schwennesen-Schule schon heute zu klein ist. Die Schülerzahlen müssen reduziert werden, weitere Aufnahmemöglichkeiten sind nicht möglich.
b) Barrierefreie Nutzung der Schule
Der Altbau der Schule ist denkmalgeschützt, so dass es entgegen der Information keine Freigabe mehr für einen Aufzug am Altbau geben wird. Der „Neubau“ aus den 70er-Jahren ist mit einem Versatz zum Altbau verbunden und innerhalb des Altbaus sind auch immer wieder Höhenunterschiede. Der Aufzug kann nur an den „Neubau“ angebaut werden, der dann nur noch die halbe Schule erschließen würde. Das Dachgeschoss wird nicht nutzbar gemacht werden können.
c) Anforderungen des Schulalltages an die Gebäudestruktur
Die Schule wurde vor über 100 Jahren gebaut und in den 70er-Jahren erweitert. Seitdem haben sich die Anforderungen stark geändert. Es fehlen Differenzierungsräume und Flächen für Kleingruppenarbeit. Die Flure müssen aus Platzgründen mitgenutzt werden, obwohl dies aus brandschutzrechtlichen Gründen vermieden werden sollte.
Fazit: Insgesamt genügt das Schulgebäude nicht mehr den Anforderungen an den heutigen Schulalltag. Baumaßnahmen, die diese ermöglichen, sind nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand sicher zu stellen.
- Kurzfristige Nutzung der Johannes-Schwennesen-Schule
Zum kommenden Schuljahr sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden, die mit vorhandenen Mitteln finanziert werden:
- Der alte, kleine alte EDV-Raum, wird zum Differenzierungsraum bzw. Art Ruheraum für Kinder umgebaut (streichen, dimmbares Licht, wenig Möbel). Hier kann auch Förderunterricht durch die Lehrkräfte des Förderzentrums gut stattfinden. (Aufwand ist gering)
- Der Fahrradständer wird vor die Schule verlagert, damit mehr Platz auf dem Schulhof entsteht und weniger Verletzungsgefahr beim Spielen. (Aufwand gering- Rückbau und ca. 6 m Zaun werden benötigt)
- Der Kirchenraum soll mobile schallschluckende Elemente und besseres Licht erhalten, so dass er auch über einen längeren Zeitraum nutzbar ist. (Licht: Aufwand gering, Lärm: gering bis aufwändig)
Ab dem Schuljahr 2019/20 kann die Johannes-Schwennesen-Schule nur noch zwei Klassen aufnehmen, da keine Klassenräume mehr frei sind. Die Schüler und Schülerinnen, die nicht aufgenommen werden können, müssen an der Fritz-Reuter-Schule aufgenommen werden.
Fazit: Die Schule bleibt in der jetzigen Größe bestehen, bis eine Lösung gefunden ist.
- Personalbedarf im offenen Ganztag
In der Konzeption des Ganztages an der Johannes-Schwennesen-Schule ist ein Personalschlüssel von 15 Kinder pro Betreuungskraft bzw. im Basiskurs 25 Kinder pro Betreuungskraft festgeschrieben. In diesem Schuljahr sind täglich bis zu 120 Kinder täglich in der Betreuung und die Tendenz ist im kommenden Schuljahr steigend.
Zum festen Team gehören vier Kräfte im Basiskurs plus die Ganztagskoordinatorin und die Schulsozialarbeit. Unterstützt wird das Team durch Dozenten der VHS.
Langfristig können die Koordinatorin und die Schulsozialarbeit nicht fest für die Betreuung eingeplant werden und dies gehört auch nicht zu deren Aufgaben. Es sind keine Reserven für Fehlzeiten vorhanden. Ab dem kommenden Schuljahr werden jedoch drei Klassen eingeschult, die einen höheren Betreuungsbedarf vorgemerkt haben, aber nur eine „Klassenstärke“ abgegeben. Das feste Team muss mindestens so bemessen sein, dass eine Grundversorgung im Ganztag gewährleistet ist, wenn Dozenten der VHS fehlen. Dies wäre nicht mehr der Fall.
Es fehlen drei Kräfte à 15 Stunden ohne Ferienüberhang ab dem 01.08.2019. Da bereits geprüft wird, ob eine Kraft aus dem Jugendzentrum hier unterstützen kann, werden noch zwei Stellen im Stellenplan benötigt.
Die zusätzlichen Personalkosten werden auch über Einnahmen aus steigenden Elternbeiträgen und Fördergeldern refinanziert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: | X | Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| 18000 | 43200 | 43200 | 43200 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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| 18000 43200 43200 43200 | 43200 | 43200 | 43200 |
Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Für die langfristige Unterbringung der Johannes-Schwennesen-Schule ist vorrangig ein neuer Standort zu prüfen. Es sind Vorschläge für eine Anschlussnutzung und mögliche Refinanzierung zu entwickeln.
2. Die Maßnahmen für die kurzfristige Nutzung des Schulgebäudes und Regelungen zu einer möglichen Aufnahmebegrenzung werden zur Kenntnis genommen.
3. Im Stellenplan des Nachtragshaushalts 2019 oder spätestens des Haushaltes 2020 werden zwei Stellen à 15 Stunden bereitgestellt. Diese Stellen sind frühestens ab dem 01.08.2019 zu besetzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,1 kB
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