Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/19/153

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Dritte Stelle im Schulsekretariat

Die dritte Stelle à 30 Wochenstunden wird im Sekretariat dringend benötigt. Da diese Mehrbelastung seit längerer Zeit von den langjährigen Mitarbeiterinnen aufgefangen wird, sind diese stark belastet. Diese sind bei der Stadt Tornesch angestellt, so dass diese auch eine Fürsorgepflicht trifft, die nicht im Verantwortungsbereich des Schulverbandes Tornesch-Uetersen liegt.

 

Daher wurde dieser Aspekt noch einmal geprüft. In der Vergangenheit wurden zusätzliche Stellen, die oftmals mit einer neuen freiwilligen Aufgabe verbunden waren, der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes vorgelegt. Im zweiten Schritt wurde die Stelle bei der Stadt Tornesch eingeworben. Hierbei wurde die beiden voneinander getrennten Schritte nicht sauber unterteilt. Dementsprechend war die Vorlage VO/19/046 dem falschen Gremium vorgelegt.

 

§ 13 Abs. 4 GkZ regelt, dass Zweckverbände, die keine eigene Verwaltung haben, die Wahrnehmung ihrer Verwaltungs- und Kassengeschäfte in der Verbandssatzung regeln. Die Verbandssatzung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen regelt in § 11, dass die Verwaltungs- und Kassengeschäfte nach Maßgabe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die heutige Stadt Tornesch wahrgenommen werden. In diesem Vertrag ist wiederum vereinbart, dass die Stadt Tornesch die Verwaltungsaufgaben nach den gesetzlichen Vorschriften übernimmt und erfüllt. In der Kommentierung zu § 13 GkZ steht, dass die Geschäftsführung auch die Organisation und der Geschäftsgang der Geschäfte beinhaltet.

 

Nach § 48 Schulgesetz– Umfang der Aufgaben - haben Schulträger die Aufgabe das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen- es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Bei der Bereitstellung von Personal handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe und die Menge und Art der Bereitstellung obliegt allein der Entscheidung der Stadt Tornesch, die die entsprechenden Stellen im Stellenplan bereitstellt.

 

Einführung des E-Tickets anstelle der Schülerfahrkarten

Die bestehenden Schülerfahrkarten werden zum Schuljahreswechsel eingestellt. In einer Informationsveranstaltung wurden die Schulträger über das E-Ticket informiert. Das Bestellverfahren und die Abrechnung erscheinen deutlich aufwändiger. Auch werden die Karten in den Sommerferien fertig gestellt, die dann noch vor Schuljahresbeginn zu verteilen sind. Es sind wenig Vorteile für die Schule und die Nutzer ersichtlich. Daher wurde entschieden, zunächst für das Schuljahr 2019/20 das sogenannte Erstattungsverfahren anzuwenden. D.h. die Schüler und Schülerinnen kaufen die Fahrkarten selbst und bekommen den Betrag abzüglich der Eigenbeteiligung erstattet. Im Folgejahr kann dann erneut die Einführung des E-Tickets geprüft werden.

 

Fortsetzung des Sprachförder- und Integrationsvertrages:

Auch in diesem Jahr wurde wieder ein Antrag bei der Diakonie gestellt. Leider waren dort keine Mittel verfügbar.

Die Maßnahme konnte aber erfreulicherweise in einem geringeren Umfang durch den Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V. gesichert werden. Die Höhe der Fördergelder beträgt 15.840 €, so dass die Maßnahme fast nahtlos bis zum 15.04.2020 fortgesetzt werden kann.

 

Wasserschaden Sporthalle II KGS

Am 04.05.19 ist es in der Sporthalle II der KGS zu einem Wasserschaden gekommen. Schadensursache ist eine defekte Dichtung vom Magnetventil zur Freigabe für die Wasserzufuhr zur Dusche. Da dieses Ventil verdeckt in der Wand verbaut ist, konnte das Wasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt in der Wand auf die Decke zwischen Dämmung und Beton laufen. An den Kabeldurchführungen in den Keller ist das Wasser dann in die sicherheitstechnischen Schaltschränke und die Stromunterverteilung gelaufen und hat erheblichen Schaden verursacht. Insbesondere wurden sicherheitstechnische Einrichtungen, wie z.B. die Brandmeldeanlage, beschädigt.

Der Hallenboden / Dämmung war bis zu dem ersten Köcher für die Volleyballpfosten vor dem großen Geräteraumtor durchfeuchtet – hier musste großflächig getrocknet werden, da die Lagerhölzer des Fußbodens hätten schimmeln können.

Bis zur endgültigen Wiederherstellung der sicherheitstechnischen Einrichtungen konnte die Halle in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises, Schule und Sportverein nur für einen eingeschränkten Sportbetrieb frei gegeben werden (Trainingsbetrieb ohne Zuschauer, keine Veranstaltungen).

Die Brandmeldeanlage konnte in der 23. KW weitgehend wieder in Betrieb genommen und damit die Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. die Schülerverabschiedung, sichergestellt werden. Die komplette Wiederherstellung aller Anlagen steht noch aus.

Es handelt sich um einen Versicherungsfall. Die Versicherung hat die Übernahme der Kosten schriftlich bestätigt.

 

Ergebnisse der Brandverhütungsschau durch den Kreis Pinneberg

Am 20. Mai 2019 hat der Kreis Pinneberg in den Liegenschaften des Schulzweckverbandes eine Brandverhütungsschau durchgeführt.

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Die Brandverhütungsschau umfasst außerdem Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Explosionen und zur Abwendung von Gefahren für die Feuerwehren im Einsatz. Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten (Objekte), bei denen ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht beziehungsweise durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Sachwerte oder die Umwelt in erheblichem Maße gefährdet werden (Quelle Wikipedia).

Das Protokoll der Brandverhütungsschau liegt noch nicht vor. Der Kreis Pinneberg hat jedoch 2 Sofortmaßnahmen verfügt, die Einfluss auf die Nutzung der Sternwarte und des Bandübungsraumes haben. In beiden Räumen ist der so genannte 2.te Rettungsweg bis dato nicht ausreichend nutzbar gewesen. Die Nutzung der Räume ist daher bis zur ordnungsgemäßen Herrichtung der 2.ten Rettungswege eingeschränkt bzw. untersagt worden. Die Verwaltung hat die Nutzer informiert und die erforderlichen Arbeiten in Auftrag gegeben.

Bericht der Schulleitung

Der Bericht wird in der Sitzung gehalten und dann dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Loading...