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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Pharmazeutik-Unternehmen Medac GmbH unterhält im Plangebiet einen Logistik- und Produktionsstandort in der Wilfried-Mohr-Straße. In unmittelbarer Nähe soll an einem weiteren Standort in der Lise-Meitner-Allee in dem Bestandsgebäude das Zusammensetzen von Kunststoffteilen vorgenommen werden. Da diese Nutzung unter den Bereich „Produktion“ fällt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 erforderlich.

 

Bisher ist ein Teil des Geltungsbereiches (der südwestliche Bereich entlang der Lise-Meitner-Allee durch die rechtskräftige 4. Änderung, der nordöstliche Teil über den B-Plan 47) überplant.  

 

In den textlichen Festsetzungen wird bei der Aufzählung der zulässigen Gebäudetypen im Zusammenhang mit den zulässigen Betrieben der Begriff „Produktionsgebäude“ mit aufgenommen (Textliche Festsetzung III Nr. 8 Abs. 2c). Die weiteren Festsetzungen werden unverändert aus dem B-Plan 47 übernommen und behalten für die 9. Änderung weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Planungsziel der 9. Änderung des B-Plans 47 ist demnach die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung von Produktionsgebäuden.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes 47 wird durch diese Änderung komplett überplant und somit durch die Rechtskraft der 9. Änderung aufgehoben.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die anfallenden externen Kosten (Umweltbericht, Druck- und Versandkosten für die TöB-Beteiligungen) werden übernommen.

 

 

 

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss(empfehlung) 

 

 

  1. Der B-Plan Nr. 47 für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und Hypatia-Str., nordöstlich der Lise-Meitner-Allee in einer Länge von ca. 90 m bis zu einer Tiefe von ca. 60 m soll wie folgt geändert werden: 9. Änderung.

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Festsetzung zur Zulassung von Produktionsgebäuden

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird vom Fachdienst Stadtplanung und Umwelt erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Abendveranstaltung.

 

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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