Beschlussvorlage - VO/19/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Geh- und Radweges an der Friedrichstraße zwischen Eichenweg und Pracherdamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
28.10.2019
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.06.2018 die Verwaltung beauftragt, beim Straßenbaulastträger der L 107, dem Land Schleswig Holstein, den Bau eines Geh- und Radweges auf der Westseite der L 107 zwischen Eichenweg und Pracherdamm zu beantragen.
Mit Antwort vom 18.10.2018 teilte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Itzehoe, mit, dass die Zuständigkeit für den Neubau des Geh- und Radweges bei der Stadt Tornesch liegt. Die Entscheidung wird mit § 12 (2) des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein begründet:
„§ 12 - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
…….
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen…...“
Seitens des Landes ist nicht vorgesehen außerhalb der OD auf der Westseite einen Geh- und Radweg zu bauen. Insofern liegt die Zuständigkeit für den Neubau eines Geh- und Radweges auf der Westseite der L 107 zwischen Eichenweg und Pracherdamm bei der Stadt Tornesch. Um der Politik die Möglichkeit zu geben, über einen Neubau abzustimmen, wurde eine Entwurfsplanung aufgestellt.
Die für den Bau des Geh- und Radweges zur Verfügung stehende Fläche hat eine Gesamtlänge von rd. 212,00 m und besteht aus einem Grabensystem. Des Weiteren sind 3 Grundstückszufahrten und insgesamt 6 Bäume vorhanden.
Für den Bau ist es erforderlich, den Graben auf kompletter Länge zu verrohren und die vorhandenen 6 Bäume zu fällen. Die Kosten für die Verrohrung sind zu 100 % von der Stadt Tornesch zu übernehmen, da diese Verursacherin der Maßnahme ist.
Die Breite des Geh- und Radweges ist mit einer Breite von 2,00 m vorgesehen. Die Oberflächenbefestigung sollte in Asphaltbauweise erfolgen, analog der Befestigung der vorhandenen Geh- und Radwege auf der Ost- und Westseite. Der Abstand zwischen Fahrbahnrand und Geh- und Radweg beträgt 1,0 m.
Nach einer Kostenberechnung ist mit Baukosten in Höhe von rd.310.000,00 Euro zzgl. Ingenieurhonorar von rd. 52.000,00 Euro zu rechnen. Auf die Verrohrung des Grabens entfallen rd. 107.000, Euro und auf den Bau des Geh- und Radweges rd. 203.000,00 Euro
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|