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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/112-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Auf Grundlage der Beschlusslage vom 16.09.2019 wurde die WABE e.V.  um eine ergänzende Stellungnahme zur Finanzierung der Baumaßnahmen, Sicherung der Rückzahlungsverpflichtungen für zweckgebundene Fördermittel wegen Umwidmung des Stadtteilbüros sowie den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der zu leistenden Betriebskostenzuschüsse gebeten. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der WABE e.V. vom 10.10.2019 sowie ein ergänzendes Schreiben vom 21.10.2019 vor (vgl. Anlage).

 

  1. Erweiterung der Kindertagesstätte:

Vor dem Hintergrund eines vereinfachten Bauantrags- / Baugenehmigungsverfahrens  sowie zeitlicher Vorteile in Bezug auf die gewünschte schnellstmögliche Inbetriebnahme der zusätzlichen 10 Krippenplätze sowie weiterer 40 Elementarplätze in der WABE-Kindertagesstätte „Weltenbummler“ präferiert die WABE e.V.,  lediglich Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen und den verbleibenden Finanzierungsbedarf in eigener Verantwortung  zu sichern. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Pinneberg beträgt die Landesförderung maximal 375.000,00 € (bis zu 75% der geplanten Gesamtkosten in Höhe von 500.000,00 € bei entsprechender Anerkennung lt. Verwendungsnachweis). Der voraussichtliche Restaufwand in Höhe von 125.00,00 € könnte alternativ auch zu 50% über eine Kreiszuwendung sowie einen Investitionskostenzuschuss in gleicher Höhe durch die Stadt Tornesch gesichert werden (anteilig je 62.500,00 ). Trägerseitig wird vorgeschlagen hierauf zu verzichten, da die maginalen finanziellen Vorteile lt. Argumentation der WABE e.V.  in keinem Verhältnis zu den Bedingungen, die für die Kreiszuwendung zu erfüllen wären, stehen.  Für ergänzende Informationen hierzu sowie der bestehenden Argumente für einen Verzicht auf die Kreiszuwendung wird Herr Naumann vom Büro Lugowska-Naumann an der Sitzung teilnehmen. Die bislang zwischen Träger und Verwaltung erfolgten Gespräche und Interessenabwägungen haben dazu geführt, dass die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag der WABE e.V. zu entsprechen .

 

Die Antragstellung auf Förderung von Investitionen im Rahmen der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein ist am 26.09.2019 an den Kreis Pinneberg erfolgt. Vorsorglich ist mit Datum vom 27.09.2019 auch ein Antrag auf Kreiszuwendung zur Neuschaffung von Plätzen in Kindertagesstätten erfolgt. Dieser wäre bei entsprechender Beschlusslage ggfs. zurückzuziehen.

 

  1. Rückzahlung zweckgebundener Fördermittel für das Stadtteilbüro:

Nach jetzigen Planungsstand ist von einer anteiligen Rückforderung aufgrund der verkürzten zweckbestimmten Nutzung des Stadtteilbüros  in Höhe von geschätzt 50.000,-- € auszugehen. Gemäß Schreiben vom 21.10.2019 präferiert die WABE e.V. eine Übernahme des Rückforderungsbetrages durch die Stadt Tornesch. Dafür bleibt die bisherige Kostenkalkulation, die einen Landeszuschuss von 247.737,-- € (Bundes-, Landes- und Kreiszuschüsse) beinhaltet bis zur Neuordnung bzw. Neuberechnung der städtischen Zuschüsse infolge der Kitareform bestehen. Bislang wird die Höhe der Förderung aus Bundes-, Landes- und Kreiszuschüssen nicht erreicht, allerdings wurden die Konnexitätsmittel aus der Krippenförderung des Bundes bislang auch nicht anteilig weitergeleitet. 

 

Die WABE e.V. hat seinerzeit neben der Kindertagesstätte auch  den Bau des Stadtteilbüros finanziert und ist Zuschussempfänger der zweckbestimmten Fördermittel gewesen, deshalb trifft sie die Rückzahlungsverfplichtung. Seit dem 01.03.2015 besteht zur Sicherung der Zweckbindung zwischen der Stadt Tornesch und der WABE e.V. ein Mietvertrag über die Anmietung des Stadtteilbüros. Die Erstlaufzeit dieses Mietvertrages wurde für die Dauer von 25 Jahren vereinbart  (Ende: 28.02.2040). Der monatlich zu leistende Mietzins zulasten der Stadt Tornesch  beträgt 1.208,90 € zzgl. Nebenkosten ( z.Zt. 120,00 €) und würde entfallen, sobald das Stadtteilbüro aufgrund der vorgesehenen Erweiterung der WABE-Kindertagesstätte nicht mehr als solches genutzt wird (jährlich 14.500,--€). Über die Rückerstattung der Förderung ist zu beraten.

 

  1. Betriebskostenzuschüsse lt. Finanzierungsvereinbarung mit der WABE e.V. :

Die Kindertagesstätte hält seit der Eröffnung im Jahr 2013  100 Bestandsplätze vor. Somit beträgt die Erweiterung des Angebotes 50 Prozent, sodass dementsprechend auch eine Prognose zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse zu treffen ist. Gemäß der Regelungen des § 5 (4) der bestehenden Finanzierungsvereinbarung wird bei der Betriebskostenplanung der WABE e.V. derzeit ein  „indexierter kommunaler Zuschuss“  **)

 

  • Im Elementarbereich =  2,25 € / Betr.std.
  • Im Krippenbereich =  3,16 € / Betr.std.

 

einbezogen.

 

Mehrkosten Betriebskostendefizit für weitere 50 Betreuungsplätze:

 

 

Betreuungsstunden:

Zuschuss:

Ergebnis:

Elementar,

8 Std. tägl.

49 Wo. X  40 Std. x  20 Pl.

2,25 € / Std.

88.200,00 €

Elementar,

6 Std. tägl.

49 Wo. x  30 Std. x  20 Pl.

2,25 € / Std.

66.150,00 €

Krippe,

6 Std. tägl.

49 Wo. x  30 Std. x  10 Pl.

3,16 € / Std.

46.452,00 €

GESAMT:

83.300 zusätzl. Std.

 

200.802,00 €

 

 

**) Hinweis:

Die trägerseitig berechneten indexierten Abrechnungswerte pro Betreuungsstunde sind mitgeteilt, aber noch nicht endverhandelt, da noch Erläuterungsbedarf besteht. Somit sind die ermittelten Mehrbelastungen  nur als Prognosewerte auf Grundlage des vorliegenden Antrages auf Betriebskostenförderung der WABE e.V. für bestehende Betreuungsplätze vom 22.07.2019 für  das Haushaltsjahr 2020 anzusehen.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Bei Umsetzung der Beschlussfassung gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung betragen die Mehrbelastungen zulasten der Stadt Tornesch

a)      Zusätzliches Betriebskostendefizit:     jährlich 200.800,--€

b)      Investitionskostenzuschuss:                einmalig  50.000,--€

c)      Einsparung Miete Stadtteilbüro:          jährlich   14.500,--€     

 

 

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

 

 

 

Produkt/e: 365.000

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen (inkl. Abschreibung)*:

 

202.900

202.900

202.900

202.900

202.900

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

202.900

 

202.900

202.900

202.900

202.900

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

50.000

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

50.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR          14.500         14.500         14.500          14.500          14.500

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

  1. Die WABE e.V. Hamburg wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Erlangung der Baugenehmigung für die in der Sitzung am 16.09.2019 vorgestellte Erweiterung der WABE-Kindertagessstätte Tornesch sowie die erforderliche Erlangung der Betriebserlaubnis für weitere 10 Krippenplätze sowie 40 Elementarplätze einzuleiten.
  2. Die Finanzierung der Investitionen für die Erweiterung der Kindertagesstätte erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme der WABE e.V. vom 21.10.2019 in Trägerverantwortung.
  3. Neben den zu erwartenden Fördermitteln aufgrund des Antrags auf Förderung von Investitionen im Rahmen der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein  erfolgt die Sicherstellung der restlichen Finanzmittel durch die WABE e.V.
  4. Der Antrag auf Gewährung einer Kreiszuwendung ist zurückzuziehen.
  5. Bis zur tatsächlichen Umsetzung der KiTa-Reform 2020 wird der Betriebskostenzuschuss für das Betreuungsangebot in der WABE KiTa-„Weltenbummler“ auf Grundlage der bestehenden Finanzierungsvereinbarung sowie der vorliegenden Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2020 fortgeführt.
  6. Die trägerseitig berechneten indexierten Abrechnungswerte pro Betreuungsstunde sind zu überprüfen. Sofern keine Unstimmigkeiten bzw. Abweichungen festgestellt werden, sind diese Abrechnungswerte gegenüber der WABE e.V. zu bestätigen bzw. in eine aktualisierte Finanzierungsvereinbarung zu übernehmen. Darüber sind rückgestellte Mittel zum Ausgleich der Defizite der Vorjahre zur Auszahlung zu bringen.   
  7. Die Stadt Tornesch gewährt der WABE e.V. aufgrund der Erweiterung der WABE-Kindertagesstätte einhergehend mit der Umwidmung  des Stadtteilbüros einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 €. Dieser wird im Ergebnisplan der Stadt Tornesch über die Dauer von 25 Jahren aufgelöst.

 

 



 

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