Beschlussvorlage - VO/19/297
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 109 "Östlich Hafenstraße / Nördl.Diestelkamp" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.12.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Ein Vorhabenträger möchte in einem Geltungsbereich östlich der Hafenstraße und nördlich des Diestelkamps Wohnbebauung realisieren. Eine Genehmigung auf Basis des § 34 BauGB kann von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Pinneberg, nicht in Aussicht gestellt werden, da sich das Vorhaben vor allem hinsichtlich der Lage der Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dementsprechend ist hier ein Bebauungsplan aufzustellen, um weitere Wohnungen im Innenbereich generieren zu können.
Das Bauleitplanverfahren kann gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. In dem ersten Schritt soll der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 109 gefasst werden. Als Grundlage für die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes wird hauptsächlich die 4. Änderung des B-Planes 22 am Lehmannsweg herangezogen. So werden bspw. die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, die Firsthöhe (10,00 m) oder die Traufhöhe (4,50 m) als Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Die Ortsgestaltungssatzung Esingen sieht für Neubauvorhaben zwar nur 3,50 m als Traufhöhe vor, im Geltungsbereich der 4. Änderung des B-Planes 22 werden aber ebenso Traufhöhen bis zu 4,50 m zugelassen. Für den nordwestlichen Bereich ist eine GRZ von 0,30 vorgesehen. Der östliche Bereich des Geltungsbereiches soll eine GRZ von 0,25 erhalten, um eine abgestufte Bebauung zu den östlichen angrenzenden Flächen zu erzielen.
Für die konzeptionelle Ausarbeitung sind zwei erste Entwürfe beigefügt, die bisher Aussagen über den nordwestlichen Bereich treffen. Der östliche Teil soll mit ein bis zwei Einfamilien- oder Doppelhäusern bebaut werden.
Variante 1 sieht ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten (à 68 m²) an der Hafenstraße und zwei Doppelhäuser mit je 104 m² Wohnfläche im rückwertigen Bereich vor. Hierbei würden 8 neue Wohneinheiten entstehen und sich der näheren Umgebung, die vornehmlich von Einfamlien- und Doppelhäusern geprägt ist, anpassen.
Bei der Variante 2 sind drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils vier Wohneinheiten à 68 m² vorgesehen. Mit dieser Variante könnten mehr Wohneinheiten realisiert werden, um zum einen der allgemeinen Nachfrage nach Wohnraum und im speziellen nach kleineren Einheiten gerecht zu werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Mit dem Vorhabenträger wird ein Vertrag zur Übernahme der externen Planungskosten abgeschlossen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Für das Gebiet östlich der Hafenstraße in einer Tiefe von ca. 80 m bis ca. 110 m und nördlich des Diestelkamps in einer Tiefe von ca. 55 m bis ca. 75 m wird der B-Plan 109 aufgestellt. Es werden folgendes Planungsziel verfolgt: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird ein Planungsbüro vom Vorhabenträger beauftragt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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339,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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513,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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643,8 kB
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