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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/339

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Tornesch darf gem. § 76 Abs. 4 GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Entgegennahme entscheidet bis zu einem Betrag bis 25.000 € die Bürgermeisterin. Über 25.000 € und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zuwendung mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor.

 

Zuwendungsgeber:   Zuwendung:  Zuwendungszweck:

 

Gartencenter Florian Neumann 69,96 €  Förderung der Jugendhilfe

Baumschule E. Sander GmbH 374,50 €  Förderung des Naturschutzes und

        der Landschaftspflege

Bürgersolar GbR   2.000 €  Förderung des bürgerschaftlichen

        Engagements zugunsten gemein-

        nütziger Zwecke

Bündnis 90/ Grüne (avis)  500 €   Förderung der Jugendhilfe

Budnianer Hilfe e.V.   429,70 €  Förderung der Jugendfeuerwehr

Budnianer Hilfe e.V.    294,85 €  Förderung der Jugendfeuerwehr

Förderverein der FRS  1.370 €  Förderung der Jugendhilfe

 

 

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