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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Rd. 140 Anlieger des Lindenweges und benachbarter Straßen haben im Rahmen einer Unterschriftensammlung aus Sorge um die Verkehrssicherheit die Schließung des Lindenweges für den durchgehenden Verkehr entsprechend den Festsetzungen des B-Plan 15 gefordert.

Der B-Plan (1985) sieht an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches im Lindenweg eine Kehre vor, dass kein durchgehender Kfz - Verkehr stattfinden kann. Da natürlich auf der Wohngebietsseite ebenfalls eine Kehre erforderlich werden würde, ist in der Planzeichnung außerhalb des Geltungsbereiches ein gestrichelter Kreis eingetragen, der als eindeutige Absichtserklärung gewertet werden kann, auch hier eine Kehre vorzusehen.

Im B-Plan ist aber auch die K22 mit einer planfreien Querung der DB-Anlage enthalten. Verkehrskonzeptionell ist damit ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Schließung des Lindenweges gegeben.

Bis zur Fertigstellung des Nordabschnittes der K22 war der Lindenweg bereits für den Schwerverkehr straßenverkehrsrechtlich geschlossen.

Beim Straßenverkehrsamt des Kreises Pinneberg wurde verwaltungsseitig erneut die Schließung für den Schwerverkehr beantragt. Eine entsprechende Anordnung wird kurzfristig erwartet.

Im Gewerbegebiet werden ergänzend Richtungswegweiser zur A23 (über K22) aufgestellt.

Eine Schließung für den gesamten durchgehenden Kfz-Verkehr kann bis zur Realisierung der K22 und Fortschreibung des Verkehrsrahmenplanes nicht befürwortet werden. Insbesondere im Verkehrsrahmenplan müssen die Auswirkungen einer Schließung auf das gesamte Straßennetz untersucht werden. Die Ahrenloher Straße und insbesondere der Verkehrsknoten L110/L107/K20 sind bereits jetzt stark überlastet und können ohne eine durchgehende K22 keinen zusätzlichen Verkehr mehr aufnehmen.

 

Grundsätzliches

 

Gemäß Flächennutzungsplan liegt für den Lindenweg von der Ahrenloher Straße bis zum B-Plan15 eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Allerdings ist auch eine Mischgebietsausweisung (MI) für den Bereich „Rewe“ und Einmündung Gärtnerweg gegeben. Im WA-Bereich befindet sich ein Metallbaubetrieb. Der Schwerverkehr für den Bereich Ahrenloher Straße bis zum Haselbaumweg kann daher nicht versagt werden. Für den nördlichen Bereich des Lindenweges (bis Baumschulenweg) gilt der B-Plan23 (Strucksche Koppel), der übrige Bereich ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Der Lindenweg ist auf Grund der alleeartigen Baumbepflanzung außerordentlich positiv stadtbildprägend.

 

Das flächenhafte Verkehrsberuhigungskonzept der Stadt von 1989 enthält analog zum B-Plan15 eine Schließung des Lindenweges für den durchgehenden Verkehr.

Der Generalverkehrsplan von 1987 (Dorsch) beinhaltet folgende Verkehrsbelastungszahlen(DTV, Kfz/24h) für den Lindenweg (ohne Schließung, gilt für alle Untersuchungen !)

Zählung: 1610, Güterverkehrsanteil 5%

Prognose 2000: 2940 ohne K22, mit K22: 3090

 

Verkehrsuntersuchung 1997 (K22):

Zählung: 2800

Prognose 2015: 3300 ohne K22, mit K22: 3800

 

Verkehrsuntersuchung 2002 (Tornesch Ost):

Zählung: 3150

Prognose 2015: 3450 ohne K22, mit K22: 3050

 

Verkehrsuntersuchung 2006 (K22):

Zählung: 2900, Schwerverkehrsanteil (SV) 3-4%

Prognose 2020: 3600, SV wie vor, ohne K22; mit K22: 4200, SV 4%

 

In dieser Darstellung ist nur der mittlere Bereich des Lindenweges enthalten. Im Bereich „Rewe“ ist die Verkehrsbelastung höher, Richtung Gewerbegebiet (ab Baumschulenweg) nimmt die Belastung ab (Verkehr von und zur Struckschen Koppel).

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Bewertung Verkehrsuntersuchungen

Die einzelnen Prognosezahlen sollten nicht überbewertet werden, da verkehrsmodellabhängig. Die Verkehrszunahme entspricht der Relation im übrigen Straßennetz und die Verkehrsbelastung liegt z.B. wesentlich unterhalb der Belastung der Wilhelmstraße.

Der Schwerverkehrsanteil ist nicht als besonders überhöht zu bezeichnen.

Bis auf die Verkehrsuntersuchung 2002 wird bei Realisierung der K22 von einer Zunahme des Verkehrsaufkommens im Lindenweg ausgegangen.

Auf Grund der Zählungen können die Darlegungen der Anlieger nur eingeschränkt bestätigt werden. Verkehrswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern betrifft leider das gesamte Straßennetz.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Umweltverträglichkeit ist im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsrahmenplanes zu prüfen. Grundsätzlich bewirken Schließungen von Straßen auf das ganze Stadtgebiet bezogen keine Verbesserung der Umweltverträglichkeit, da sich längere Fahrwege und - zeiten ergeben, die zu einer erhöhten Umweltbelastung führen.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt zur Zeit

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Ohne nähere Untersuchung werden die Kosten für den Bau von 2 Kehren auf €120.000,- geschätzt.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Entscheidung über die Schließung des Lindenweges für den durchgehenden Kfz-Verkehr wird bis zur Vorlage der Fortschreibung des Verkehrsrahmenplanes und Realisierung der K22 zurück gestellt.

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Anlagen

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