Beschlussvorlage - VO/07/260
Grunddaten
- Betreff:
-
Ökofonds
Änderung der Förderrichtlinien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Peter Borchert
- Beteiligt:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.10.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeindevertretung hat 2001 die Förderrichtlinien zum Ökofonds beschlossen.
Der Umweltausschuss hat am 27.06.07 und 19.09.07 sich mit dem Verwaltungsvorschlag befasst die Förderrichtlinien auf Grund der erhöhten Nachfrage und veränderter Rahmenbedingungen anzupassen.
Auf Grund der intensiv geführten öffentlichen Diskussion über den Klimawandel in Verbindung mit Maßnahmen zur CO²-Minimierung wird der Ökofonds verstärkt angenommen.
Mit Stand zum 30.06.07 liegen Zuschussanträge vor, dass der zur Verfügung stehende Zuschussrahmen um rd. 24.000,- überzeichnet ist. Im 1. Nachtrag zum Haushalt 2007 sollen daher zusätzlich 25.000,- bereitgestellt werden.
Da vermutlich dieser Kostenrahmen bis Ende 2007 auch nicht ausreichen wird, sollte die Förderung neu strukturiert werden, dass bei gleichen Mitteln mehr Zuschussanträge berücksichtigt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass über die hohe Einspeisevergütung von rd. 0,49/kwh (Fotovoltaik) auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarthermie (60-105/m²) bereit stehen. Darüber hinaus können Handwerker-Lohnkosten bis 600/p.a. direkt von der Steuerschuld in Abzug gebracht und MwSt-Erstattungen durchgeführt werden.
Bei Anträgen für Solarthermieanlagen ist festzustellen, dass z.B. die Kosten für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Öl-/Gas-Brennwerttechnik) mit Folgearbeiten an der Rohrinstallation und der Abgasabzugsanlage rd. 50% der Antragskosten betragen. Diese Maßnahmen gehören zum technischen Mindeststandart und sollten daher bei der Zuschussbeurteilung keine Rolle spielen.
Vorhandene Förderbedingungen
1.Fotovoltaik
Leistung 1-5kw: maximal 1.500/kw
Leistung >5kw: maximal 750/kw
2.Solarthermie
250/m² Kollektorfläche, maximal 1.250,-
Die Förderbedingungen für Baum- und Waldmaßnahmen sowie Regenwassernutzungsanlagen sollen nicht geändert werden.
Bezuschussungen Dritter sind in Abzug zu bringen.
Änderungsvorschlag
1.Fotovoltaik
Leistung 1-6kw: 1.000,-/kw, maximal 4.000,-
Leistung >6kw: 600,-/kw, maximal 5.000,-
2. Solarthermie
100/m² Kollektorfläche, maximal 500,-
Bei der Solarthermie erfolgt im Verhältnis zur Fotovoltaik die Förderung unter Berücksichtigung der energetischen Effizienz und der tatsächlichen Kosten.
Die Bezuschussung Dritter in Abzug zu bringen soll entfallen, da der Verwaltungsprüfaufwand nicht vertretbar ist.
Der Umweltausschuss hat am 19.09.07 eine entsprechende Empfehlung an die Ratsversammlung beschlossen. Die neuen Fördersätze sollen ab dem 01.07.07 gelten.
1. Umweltverträglichkeit
Durch die Förderung wird die Umweltverträglichkeit gesteigert.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt die Förderrichtlinien zum Ökofonds rückwirkend ab 01.07.07 wie folgt zu ändern:
1. Fotovoltaik:
Leistung 1-6kw: 1.000,-/kw, maximal 4.000,-
Leistung >6kw: 600,-/kw, maximal 5.000,-
2. Solarthermie: 100,-/m² Kollektorfläche, maximal 500,-
3. Die Bezuschussung Dritter in Abzug zu bringen entfällt.