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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/325

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

·         Vereinbarung über die Fortsetzung der gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch

 

Die Vereinbarung wurde geschlossen.

 

·         Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GKZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz; 1. Änderungsvertrag mit dem Kreis Pinneberg

 

Der 1. Änderungsvertrag wird zum 01.01.2008 in Kraft treten. Die Gemeinde Hetlingen wird dann in den o.g. Aufgaben von der Stadt Wedel verwaltet werden.

 

·         Ökofonds; Änderung der Richtlinien

 

Im Zuge des 1. Nachtrages wurde der Fonds um 25.000 € auf 50.000 € aufgestockt. Durch diese Erhöhung konnten die meisten vorliegenden Anträge abgearbeitet werden.

 

·         Feststellung des Jahresabschlusses der Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) für das Wirtschaftsjahr 2006

 

Der Jahresabschluss wurde veröffentlicht.

 

·         Feststellung des Jahresabschlusses der VHS Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2006

Der Jahresabschluss wurde veröffentlicht.

 

·         Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007

 

Der Nachtrag ist in Kraft.

 

·         28. F-Planänderung  und B-Plan 52, 2. Änderung und Erweiterung „südlich Schäferweg – östlich Kleiner Moorweg“

-Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss-

 

              Die F-Planänderung ist noch im Genehmigungsverfahren.

 

·         Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Alter Schulweg – Gerberweg“

 

Die Satzung ist in Kraft getreten und die betroffenen Anlieger über den Inhalt der Satzung informiert.

 

·         Veränderungssperre B-Plan 74 „Wilhelmstraße – Königsberger Straße“

 

Die Veränderungssperre ist in Kraft. Davor gestellte Bauanträge werden nicht genehmigt.

 

·         Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „östlich Wilhelmstraße – südlich Königsberger Straße“

 

Die Satzung ist in Kraft. Sie wurde bislang nicht angewendet.

 

·         Erwerb eines Grundstücks am Großen Moorweg

 

Das Grundstück wurde nicht erworben.

 

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