Mitteilungsvorlage - VO/07/325
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht des Bürgermeisters IV/2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Anhörung
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11.12.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
· Vereinbarung über die Fortsetzung der gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit der Stadt Uetersen und der Stadt Tornesch
Die Vereinbarung wurde geschlossen.
· Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GKZ zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Landespflegegesetz; 1. Änderungsvertrag mit dem Kreis Pinneberg
Der 1. Änderungsvertrag wird zum 01.01.2008 in Kraft treten. Die Gemeinde Hetlingen wird dann in den o.g. Aufgaben von der Stadt Wedel verwaltet werden.
· Ökofonds; Änderung der Richtlinien
Im Zuge des 1. Nachtrages wurde der Fonds um 25.000 auf 50.000 aufgestockt. Durch diese Erhöhung konnten die meisten vorliegenden Anträge abgearbeitet werden.
· Feststellung des Jahresabschlusses der Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) für das Wirtschaftsjahr 2006
Der Jahresabschluss wurde veröffentlicht.
· Feststellung des Jahresabschlusses der VHS Tornesch für das Wirtschaftsjahr 2006
Der Jahresabschluss wurde veröffentlicht.
· Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
Der Nachtrag ist in Kraft.
· 28. F-Planänderung und B-Plan 52, 2. Änderung und Erweiterung südlich Schäferweg östlich Kleiner Moorweg
-Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss-
Die F-Planänderung ist noch im Genehmigungsverfahren.
· Satzung über das besondere Vorkaufsrecht Alter Schulweg Gerberweg
Die Satzung ist in Kraft getreten und die betroffenen Anlieger über den Inhalt der Satzung informiert.
· Veränderungssperre B-Plan 74 Wilhelmstraße Königsberger Straße
Die Veränderungssperre ist in Kraft. Davor gestellte Bauanträge werden nicht genehmigt.
· Satzung über das besondere Vorkaufsrecht östlich Wilhelmstraße südlich Königsberger Straße
Die Satzung ist in Kraft. Sie wurde bislang nicht angewendet.
· Erwerb eines Grundstücks am Großen Moorweg
Das Grundstück wurde nicht erworben.