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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/09/768

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Eigenbetrieb der Stadt Tornesch, die Volkshochschule Tornesch (VHS), wird derzeit als kaufmännisch geführter Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsverordnung geführt. Nach Änderung der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit der Einführung der neuen GemHVO-Doppik ist es zulässig, Eigenbetriebe nach doppischen Gesichtspunkten zu führen (siehe Anlage). Das bedeutet, das die bisher eingesetzte Software der Fa. Lexware für die kaufmännische Buchführung der VHS überflüssig wird und die bereits in der Verwaltung vorhandene Software proDoppik der Fa. H+H für die doppische Buchführung zum Einsatz kommen kann, ohne zusätzliche Kosten.

Diese Umstellung der Buchführungsart ist für die VHS zum 1.1.2010 in Vorbereitung. Das hat nunmehr den Vorteil, dass bisher notwendige zusätzliche Buchungen zur Zahlbarmachung zukünftig entfallen. Weiterhin haben die Mitarbeiter in der VHS und im Rathaus die Möglichkeit, die Doppik im Echtbetrieb bei einem weiteren Eigenbetrieb (Umstellung GGT erfolgte zum 1.1.2008) zu praktizieren und ihre Kenntnisse zu vertiefen. Die Überführung des Eigenbetriebs VHS in die Doppik war bereits mit der Beschlussvorlage zum Finanzausschuss vom 16.9.2008 (Umstellung Buchführung GGT) angekündigt. Es ist geplant, auch den Eigenbetrieb „Abwasserbetrieb Tornesch“ hinsichtlich der Buchführung zum 1.1.2011 umzustellen und die Stadt Tornesch selbst soll dann in den Jahren 2012/2013 von der kameralen in die doppische Buchführung wechseln.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die VHS weiterhin als Eigenbetrieb jedoch mit doppischer Buchführung gem. GemHVO-Doppik zu führen. Zur Einsparung unnötiger Kosten soll die VHS zudem von der Prüfungspflicht durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen entbunden werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt nach Empfehlung durch den Finanzausschuss, die VHS weiterhin als Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsverordnung, jedoch mit doppischer Buchführung gem. GemHVO-Doppik ab 1.1.2010 zu führen. Zur Einsparung unnötiger Kosten ist die VHS von der Prüfungspflicht durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu entbinden, so dass eine Prüfung über das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg erfolgen kann.

 

 

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Anlagen

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