Beschlussvorlage - VO/22/712
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bildung und Kultur
- Bearbeiter:
- Kirsten Käckenhoff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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Jun 13, 2022
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Der Kreis Pinneberg ist Anfang 2022 auf die Kommunen zugegangen und hat ein Verfahren vorgestellt, welches bereits in den Kreisen Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg Anwendung findet - eine zentrale Stelle „Schülerfahrkarten“, die über ein Onlineverfahren die Schulkartenbeantragung ermöglicht.
Es ist ein weiterer Bereich, in dem die Digitalisierung Einzug hält und Verwaltung im Sinne der Bürgerfreundlichkeit den Erziehungsberechtigten über ein Onlineportal die Möglichkeit bietet, Schülerfahrkarten für Ihre Kinder online zu beantragen.
Die bisherige Beantragung bestand aus dem Erwerb des Fahrtickets beim HVV und der schriftlich Antragstellung auf Bezuschussung beim Schulträger.
In den zukünftigen Verfahren entfällt für die Erziehungsberechtigten der Erwerb der Fahrkarten beim HVV, das Ausfüllen eines Antrages auf Bezuschussung und die Einreichung über das Schulsekretariat, mit dem Ergebnis der Erstattung des ausgelegten Betrages für den Erwerb der Fahrkarte. Es musste beim Erwerb des Tickets der zuzahlende Anteil des Kreises und Schulträgers verauslagt werden.
Mit dem neuen zweistufigen Verfahren können die Erziehungsberechtigten nach Eingabe fest definierter Angaben, nach erfolgter Überprüfung durch den Schulträger, die Fahrkarte beantragen. Die Fahrkarte wird dem Schüler/ Schülerin in der Schule vom Schulträger ausgehändigt. Die Beantragung von verauslagten Geldern ist komplett entfallen. Ein verbesserter Service für die Eltern.
In dieses Verfahren ist der Schulträger aus der bestehenden Zuständigkeit für die Aufgabe der Schülerbeförderung und der daraus resultierenden Vorhaltung und Überprüfung der Daten, intensiv eingebunden. Ein Verfahren, welches auf die enge Zusammenarbeit zwischen Schulträger und ausführenden Stelle des Schülerfahrkartenverfahrens aufbaut.
Eine Ersparnis beim Verwaltungsaufwand ist zu verneinen.
Die im Vertrag aufgeführte Strafzahlung in Höhe von 5.000 € wird auf Nachfrage beim Kreis nicht zum Tragen kommen. Von einem renitenten Verhalten des Schulträgers ist nicht auszugehen. Es haben bereits 67 andere Schulträger, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit diesem Inhalt unterzeichnet. Auch die Erfahrungen aus dem bereits erprobten Modell machen deutlich, dass diese aufgeführte Strafe rein formal juristisch eingebunden wurde.
Mit Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die dem Schulträger obliegende Teilaufgabe des Schülerkartenverfahrens auf den Kreis übertragbar. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kreisen wird die eigentliche Aufgabe vom Kreis Herzogtum Lauenburg wahrgenommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
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ja |
X |
nein |
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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vollständig eigenfinanziert |
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teilweise gegenfinanziert |
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vollständig gegenfinanziert |
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
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Stellenmehrbedarf |
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Stellenminderbedarf |
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höhere Dotierung |
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Niedrigere Dotierung |
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Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
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ja |
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nein |
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Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
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ja |
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nein |
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Produkt/e: |
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Erträge/Aufwendungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
in EUR |
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* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss der mit dem Kreis Pinneberg zu schließenden Vereinbarung (Anlage 1) zur Übertragung der Aufgabe des Schulfahrkartenverfahrens, sowie der ergänzenden Vereinbarung zu spezifischen Regelungen zwischen der Stadt Tornesch als Schulträger, dem Kreis Pinneberg und der Zentrallen Stelle für die Durchführung des Verfahrens (Anlage 2) wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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322,7 kB
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