Beschlussvorlage - VO/07/065-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Tennisclub Tornesch auf Bau einer Überdachung von 3 Tennisplätzen auf dem vereinseigenen Gelände an der Friedlandstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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28.10.2013
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zu C: Prüfungen
Mit dem im Anhang befindlichen Schreiben vom 25.09.2013 beantragt der Vorsitzende des TC Tornesch, Sven Sommer, dass die Stadt Tornesch dem Verein für die Ausübung des Sports in den Wintermonaten, sowie bei schlechter Wetterlage auch im Sommer, die Überdachung von drei Außen-Tennisplätzen. Dem vorausgegangen war eine gemeinsame Besichtigung einer solchen Tennisanlage in Böblingen am 27. Mai 2013, um sich einen grundsätzlichen Eindruck zu verschaffen und auch Aussagen zu den Erfahrungen mit einem solchen Hallenbetrieb zu erhalten. Ergänzend dazu hat sich der Verein zwischenzeitlich an die Fa. AIS gewandt, um eine erste Kostenschätzung für eine solche Maßnahme auf dem Gelände an der Friedlandstraße zu erhalten. Diese Kostenschätzung ist ebenfalls in der Anlage beigefügt. Es gilt nunmehr über den Bedarf und die Förderfähigkeit dieser Maßnahme zu entscheiden. Derzeit nutzt der Verein Hallenzeiten in Heist, die jedoch begrenzt sind und den Sportbetrieb aufgrund mangelnder Flexibilität erheblich erschweren. Herr Sommer wird für weitere Anfragen während der Sitzung zur Verfügung stehen und das Projekt näher erläutern.
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
Der Vorsitzende hat in seinem Antrag bereits dargestellt, dass die Jugendarbeit durch das Reisen zu Tennishallen in der Umgebung erhebliche organisatorische Schwierigkeiten bereitet und bereits Vereinsaustritte zu verzeichnen waren. Zudem ist auch für die KGS Sportsparte Tennis kein Winterbetrieb möglich.
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Dem Antrag des Tennisvereins ist zu entnehmen, dass eine ähnliche Finanzierung wie beim Bau der Soccerhalle gewünscht wird. Danach soll die Stadt mit ihrer Grundstücksgesellschaft Sport die Platzüberdachung erstellen. Die Finanzierung würde in diesem Fall über ein Darlehen erfolgen, das die Grundstücksgesellschaft Sport einwerben müsste. Die Plätze, für die eine Überdachung geplant ist, wären bei diesem Konstrukt vorher entweder durch Änderung bestehender Erbbaurechtsverträge oder aber mittels Pachtvertrag an die GGS zu übertragen. Der aus der Kreditverpflichtung entstehende Schuldendienst wäre aus kostendeckenden Nutzungsgebühren zu bestreiten. Der Verein hatte in Aussicht gestellt einen Eigenanteil in Höhe von 120.000,-- € auf dem Wege der Erhöhung eines Erbbauzinses erbringen zu wollen. Dieser Anteil wäre jedoch nicht kostendeckend. Unter der Annahme von 2% Tilgung und 3 % Zinsen p. a. würde sich ein zu leistender Schuldendienst in Höhe von rd. 40.000,-- € jährlich errechnen. Zusätzlich sind noch Betriebskosten aufzubringen. Der Vorsitzende wurde gebeten ebenfalls wie der FC Union einen Businesscase aufzustellen, um nachzuweisen, dass Schuldendienst und Betriebskosten aus der Nutzung gesichert werden können. Über die Art der Finanzierung berät und entscheidet der Finanzausschuss. Zusätzlich ist eine Änderung des B-Planes erforderlich sowie im Bau- und Planungsausschuss über die Baumaßnahme zu beraten. Schlussendlich entscheidet die Ratsversammlung im Rahmen der Bereitstellung der Haushaltsmittel für 2014.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Bedarf an einer Überdachung von 3 Außentennisplätzen für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs im Winter wird anerkannt. Der Tennisverein wird gebeten, mittels Wirtschaftlichkeitsberechnung die Auskömmlichkeit einer Refinanzierung der Investition sowie die Leistungsfähigkeit des Vereins nachzuweisen. Die Entscheidung über die Finanzierung obliegt zuständigkeitshalber dem Finanzausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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990,9 kB
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