Beschlussvorlage - VO/13/733-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des doppischen Haushaltsplans der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2014 (Ergebnisplan + Finanzplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.12.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,
b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der
Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des
Haushaltsjahres,
c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung),
d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti
gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investi-
tionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt
worden sind,
4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2014 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.
Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 25.618.100 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 25.599.200 €, somit mit einem Jahresüberschuss von 18.900 € ab.
Neben den erhöhten Unterhaltsaufwendungen für Gebäude und Grundstücke sowie für die Gemeindestraßen, macht auch die neu im Ergebnisplan veranschlagte Schuldendiensthilfe für den Schulzweckverband und die Einrichtung des WABE-Kindergartens eine Anhebung der Hebesätze von 290% auf 350% für die Grundsteuer notwendig.
Folgende Erträge dienen zur Finanzierung der nachfolgenden Aufwendungen im Ergebnisplan (Zusammenfassung in Form eines Gruppierungsplans):
Kontenart | Bezeichnung | Ansatz 2014 |
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Erträge Ergebnisplan |
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401 | Grundsteuer + Gewerbesteuer | 12.414.300 € |
402 | Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern | 6.658.100 € |
403 | Sonstige Gemeindesteuern | 200.500 € |
405 | Ausgleichsleistungen | 587.400 € |
411 | Schlüsselzuweisungen | 144.100 € |
414 | Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke | 68.100 € |
431 | Verwaltungsgebühren | 71.500 € |
432 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte | 227.300 € |
441 | Mieten und Pachten | 74.400 € |
442 | Erträge aus dem Verkauf von Vorräten | 50.200 € |
446 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte | 4.600 € |
448 | Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen | 2.065.800 € |
451 | Konzessionsabgaben | 448.500 € |
454 | Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen | 5.100 € |
456 | Weitere sonstige ordentliche Erträge | 83.900 € |
461 | Zinserträge | 80.800 € |
465 | Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 175.100 € |
481 | Erträge aus internen Leistungsverrechnungen | 2.258.400 € |
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| 25.618.100 € |
Aufwendungen Ergebnisplan |
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501 | Dienstaufwendungen und dergl. | 3.891.800 € |
502 | Beiträge zu Versorgungskassen | 503.400 € |
503 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung | 692.300 € |
504 | Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte | 66.300 € |
448 | Nachrichtlich: Erträge aus Personalkostenerstattungen vom Kreis, von Eigenbetrieben + Zweckverbänden + Stadtwerken | 1.861.900 € |
521 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gebäude + Grundstücke) | 408.700 € |
522 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (u.a. Straßen) | 735.200 € |
523 | Mieten, Pachten + Leasing | 344.000 € |
524 | Bewirtschaftungskosten | 1.697.800 € |
| davon: |
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| Stromkosten | 235.300 € |
| Heizkosten (Wärme) | 157.800 € |
| Oberflächenentwässerungsgebühren für Straßen, Wege + Plätze | 590.000 € |
| Müllbeseitigung | 150.000 € |
| Glasreinigung durch Fremdfirmen | 40.000 € |
| Reinigungsmittel | 45.300 € |
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525 | Unterhaltungskosten Fahrzeuge | 94.800 € |
5261 | Dienst- und Schutzkleidung | 32.000 € |
5262 | Aus- und Fortbildung | 48.700 € |
527 | Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen | 222.800 € |
529 | Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen | 261.900 € |
531 | Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke | 2.617.800 € |
532 | Schuldendiensthilfen | 539.700 € |
534 | Gewerbesteuerumlage | 1.906.600 € |
537 | Allgemeine Umlagen (Kreisumlage + Finanzausgleichsumlage etc.) | 5.971.300 € |
542 | Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Sitzungsgelder, Reisekosten, Mitgliedsbeiträge, Verfügungsmittel etc.) | 184.100 € |
543 | Geschäftsaufwendungen | 380.200 € |
544 | Steuern, Versicherung, Schadenfälle | 55.900 € |
545 | Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus Verwaltungstätigkeit (u.a. Schulkostenbeiträge) | 1.837.700 € |
546 | Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung | 150.000 € |
551 | Zinsaufwendungen | 499.200 € |
559 | Sonstige Finanzaufwendungen | 10.000 € |
5711 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 188.400 € |
5811 | Interne Leistungsverrechnungen | 2.258.400 € |
591 | Außerordentliche Aufwendungen | 200 € |
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| 25.599.200 € |
Für den Finanzplan bitte ich den dieser Beschlussvorlage beigefügten Nachweis der Investitionsmaßnahmen sowie die Veränderungsliste mit Stand vom 3.12.2013 heranzuziehen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.618.100 € |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 25.599.200 € |
einem Jahresüberschuss von | 18.900 € |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 € |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 23.354.600 € |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 23.152.200 € |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
5.026.400 € |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
5.228.800 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 2.048.000 € |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 350.000 € |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 € |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 104,93 Stellen |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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147,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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