Beschlussvorlage - VO/16/067-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Gewährung des KiTa-Talers und einer zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel für Tornescher Kinder bei Betreuung in einer Tornescher Kindertagesstätte sowie Fortsetzung der Gewährung des KiTa-Talers bei Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter innerhalb des Kreises Pinneberg ab 01.08.2016;
hier: Anpassung der Förderrichtlinien ab 01.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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26.09.2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.10.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung der freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch im Kindergartenjahr 2016/2017 ist am 20.06.2016 erfolgt. Aufgrund der Einführung des Gesetzes zur Stärkung von Familien und der daraus hervorgehenden landeseinheitlichen Förderung von Personensorgeberechtigten, denen Betreuungskosten für unter Dreijährige in einer Kindertagesstätte oder aber einer öffentlich geförderten Tagespflegestelle entstehen, soll ab 01.01.2017 eine Zahlung der freiwilligen „KiTa-Taler“-Leistungen durch die Stadt Tornesch für diese Altersgruppe nicht mehr erfolgen. Die Verwaltung wurde mit der Vorbereitung der Änderung der zurzeit gültigen freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des KiTa-Talers und eines freiwilligen Sozialtarifes ab 01.01.2017 beauftragt.
Der verwaltungsseitig vorgeschlagene Entwurf über die notwendige Anpassung der gültigen Richtlinien -zuletzt geändert zum 01.08.2013- ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anmerkung für die Anlage: Die alte Fassung ist in Klammern gesetzt, neue Passagen sind entweder mit –NEU- gekennzeichnet, sofern ein gesamter Absatz eingefügt wurde bzw. unterstrichen, wenn nur Worte geändert oder eingefügt wurden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen im Kreis Pinneberg ein Schreiben des Landrats des Kreises Pinneberg Herrn Oliver Stolz erreichte, in dem unter anderem darüber informiert wurde, dass im Kreis Pinneberg verstärkt über die Finanzierung von Kindertagesstätten beraten und in diesem Zusammenhang eine unterschiedliche Belastung der Eltern festgestellt wurde. Aus Gründen der Vereinheitlichung richtet er deshalb den Appell an die Kommunen, von weitergehenden Ermäßigungen über die Kreissozialstaffel hinaus Abstand zu nehmen. Es ist bislang Konsens in der Stadt Tornesch, dass nur 55% eines nach Kreissozialstaffel ermittelten Einkommensüberhanges als Beitrag erhoben wird. Die Kreisrichtlinie sieht eigentlich eine Festsetzung in Höhe von 80% vor.
Darüber hinaus wird bekanntermaßen der Kita-Taler an alle Vollzahler gewährt, die dem Träger eine Einzugsermächtigung erteilen.
Die Entscheidung über Fortsetzung dieser Vergünstigung in der Stadt Tornesch obliegt dem zuständigen Fachausschuss und wird durch die Mittelbereitstellung in den jeweiligen Haushaltsbudgets untermauert.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| X | vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: 365000 / Kindertageseinrichtungen | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
151.000,-€ 151.000,-€ 151.000,-€ 151.000,-€ 151.000,-€ 151.000,-€ | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
0,- 40.000,-€ 40.000,-€ 40.000,-€ 40.000,-€ 40.000,-€ | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Die Folgeeinsparungen lassen sich nur schwer einschätzen. Diese sind insbesondere davon abhängig, wie hoch künftig der Anteil der Personensorgeberechtigten ist, die zur Zahlung des Höchstbeitrages herangezogen werden.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Mit Einführung des „KiTa-Geldes“ ab 01.01.2017 wird der Kita-Taler, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, eingestellt.
- Für den Fall, dass Personensorgeberechtigte von Kindern unter drei Jahren ab 01.01.2017 aufgrund der Änderung der zurzeit gültigen freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch im Vergleich zur Gewährung des KiTa-Geldes bei unveränderter Betreuung finanziell benachteiligt werden und dies per Leistungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste nachweisen, sind im Kindergartenjahr besondere Einzelfallentscheidungen zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten.
- Die Übernahme der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel (Ermäßigung des lt. Kreislinie anzusetzenden Anteiles von 80% des Einkommensüberhanges auf 55%) für unter 3-jährige Kinder bei Betreuung in einer Kindertagesstätte bleibt von einer Einstellung des Kita-Talers für diesen Personenkreis ab 01.01.2017 unberührt.
- Der Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch zur freiwilligen Bezuschussung der Betreuung von Tornescher Kindern in einer Kindertagesstätte oder aber in einer öffentlich geförderten Tagespflegestelle ab 01.01.2017 gemäß dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,7 kB
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