Beschlussvorlage - VO/15/109-2
Grunddaten
- Betreff:
-
48. FNP-Änderung „Nördlich und südlich Schäferweg, zwischen Großer Moorweg, Brandskamp und Spritzloh“
- Erneuter Aufstellungsbeschluss, erneute Änderung des Plangeltungsbereiches, Freigabe zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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08.05.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die 48.Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Erweiterung der Betriebsfläche des benachbarten Unternehmens HellermannTyton.
Im Laufe des Verfahrens stellte sich zum einen heraus, dass zum einen der Flächenbedarf auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung und Standortpolitik des Unternehmens größer ist als zunächst vorgesehen. Zum anderen wurden während der frühzeitigen Beteiligung im laufenden Bauleitplanverfahren (48.FNP-Änderung und B-Plan 96) die baulichen Einschränkungen im Bereich des Einflugbereiches des Landeplatzes Ahrenlohe durch die Luftfahrtbehörde detailliert; mit der Folge, dass das vom Vorhabenträger vorgesehene Hochregallager in den beabsichtigten Dimensionen nicht ermöglicht werden konnte.
Der Bereich nördlich des Schäferweges wird mit in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um im Übergangsbereich von gewerblicher Nutzung und der unbebauten Landschaft eine gemischte Nutzung festzuschreiben; der Schutzanspruch gegenüber gewerblichen Lärmimissionen ändert sich in Bezug zur heutigen Situation (Splittersiedlung im Außenbereich) dadurch nicht.
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung und des Bebauungsplanes umfasst ca. 19,9 ha, davon handelt es sich um ca. 13 ha gewerbliche Bauflächen und ca. 1,2 ha gemischte Bauflächen; bei den restlichen Flächen handelt es sich um Straßenfläche (bestehender Schäferweg) und Grünflächen (Knickschutz, Regenrückhaltung, Ausgleichsflächen). Vsl. müssen weitere Ausgleichsflächen außerhalb des Plangeltungsbereiches nachgewiesen werden. Auf Grund der Größe der neu ausgewiesenen gewerblichen Baufläche wird eine gemeinsame Beschlussfassung in den Mitgliedsgemeinden des gemeinsamen Flächennutzungsplanes erforderlich (Uetersen, Heidgraben, Moorrege).
Die 48. FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 96 werden im Parallelverfahren aufgestellt.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Der Aufstellungsbeschluss zur 48. FNP-Änderung vom 06.06.2016 wird aufgehoben.
- Zu dem bestehenden F-Plan wird die 48. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet zwischen den Straßen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp sowie östlich des Großen Moorweges in einer Tiefe von ca. 250 m und nördlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 50 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Bauflächen“, „gemischte Bauflächen“ und „Grünflächen“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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