Beschlussvorlage - VO/17/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung des Wahltages und des Tages einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl
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Entscheidung
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03.05.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Roland Krügel läuft am 30.06.2018 aus. Gemäß § 57a der Gemeindeordnung ist die Wahl frühestens 8 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Wahl zwischen dem 0.11.2017 und dem 31.05.2018 durchzuführen ist.
Gemäß § 48 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bestimmt der Wahlausschuss den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl. Die Wahl und die Stichwahl finden jeweils an einem Sonntag statt. Ist eine Stichwahl notwendig, so ist diese binnen 28 Tagen durchzuführen.
Innerhalb des genannten Zeitraumes findet am 06. Mai 2018 die Kommunalwahl statt. Die Verwaltung regt daher an, die Bürgermeisterwahl ebenfalls an diesem Tag stattfinden zu lassen, um durch Synergieeffekte Kosten einzusparen.
Die mögliche Ersparnis im Vergleich zu einer einzeln durchgeführten Wahl wird auf ca. 7.490,00 € beziffert. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 3.300,00 € Portokosten für den wegfallenden Versand gesonderter Wahlbenachrichtigungen
- 1.550,00 € wegfallende Druckkosten für die Erstellung der gesonderten Wahlbenachrichtigungen
- 640,00 € weniger Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer
- 1.680,00 € (30,00 € Erfrischungsgeld für 56 Wahlhelfer in 7 Wahllokalen bei einer alleinigen Bürgermeisterwahl) abzüglich
- 1.040 € (10,00 € Aufschlag auf das Erfrischungsgeld für 108 Wahlhelfer in 13 Wahllokalen bei der Kommunalwahl)
- 2.000,00 € wegfallende Arbeitskosten des städtischen Bauhofes (basierend auf dem Ergebnis des Produktkontos 121000.581110 – ILV Bauhofleistungen im Haushaltsjahr 2014).
Nicht ausgewiesen ist die zusätzliche Arbeitszeit von Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern insbesondere im Wahlamt. Die für die Vorbereitung und Durchführung einer einzelnen Wahl zu veranschlagende Arbeitszeit wird auf ca. 250 Stunden geschätzt.
Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die sonstigen Kosten für Material, Vordrucke etc., die unabhängig von einer einzelnen oder verbundenen Wahl auf ca. 8.000,00 € geschätzt werden.
Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Wahlbeteiligung bei einer verbundenen Wahl höher ist als bei einzeln durchgeführten Wahlen. Die Wahlbeteiligung der letzten verbundenen Kommunal- und Bürgermeisterwahl am 22.03.1998 lag bei 67,10 %. Dies ist prägnant höher als bei der darauf folgenden einzeln abgehaltenen Bürgermeisterwahl im Jahr 2006 (50,2 %) sowie bei der einzeln abgehaltenen Kommunalwahl im Jahr 2003 (54,77 %).
Eine Terminübersicht zur Bürgermeisterwahl ist als Anlage beigefügt. Eine interaktive Excel-Tabelle, welche die Termine und Fristen bei Eingabe eines Wahltermins automatisch berechnet, kann per E-Mail übersandt werden und steht auch in der Sitzung zur Verfügung.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: 121000 Wahlen | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 15.000,00 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,8 kB
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