Beschlussvorlage - VO/17/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2018 für die Kindertagesstätten sowie Kostenschätzung für die Fortsetzung der 5%-igen freiwilligen Zuschussgewährung durch die Stadt Tornesch bei Heranziehung zum Elternbeitrag gemäß individueller Sozialstaffelbeitragsberechnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.11.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Auf Grundlage der eingereichten Haushaltsentwürfe der einzelnen Einrichtungsträger sowie der Finanzierungsvereinbarung für die WABE-Kindertagesstätte „Weltenbummler“ werden für die Finanzierung der Betriebskosten der fünf Kindertagesstätten im Haushaltsjahr 2018 Zuschüsse in Höhe von rd. 2.446.200,00 € benötigt (Soll 2017: rd. 2.148.300,00 €). Die überproportionale Kostensteigerung resultiert insbesondere aufgrund der Neuregelung der Betriebsführung für die DRK-Kindertagesstätte (prognostizierte Kosten für die Anmietung des Gebäudes von der Grundstücksgesellschaft Tornesch: 124.200,00 € zzgl. Nebenkosten) sowie erforderlicher Zuschussmittel für investive Maßnahmen. Erhebliche Kostensteigerungen sind im Bereich der pädagogischen Personalkosten festzustellen. Diese Entwicklung ist einhergehend mit dem Ausbau der Betreuungsangebote sowie erfolgte Tarifanpassungen. Darüber hinaus sind vorausschauend teilweise zusätzliche pädagogische Personalstunden zur Gewährleistung des laufenden Betriebes der Einrichtungen lt. Betriebserlaubnis des Kreises Pinneberg in die Planungen einbezogen.
Gemäß erfolgter Beschlussfassung vom 03.07.2017 erfolgt ab 01.08.2017 weiterhin eine freiwillige Förderung bei Heranziehung zum Elternbeitrag gem. Sozialstaffelbeitragsregelung. Diese beträgt aufgrund der Änderung der Satzung über die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen im Kreis Pinneberg ab 01.08.2018 einen Zuschuss in Höhe von 5% zum auf Antrag ermittelten individuellen Elternbeitrag lt. Einkommensüberhang. Unter Berücksichtigung der zurzeit bekannten Einzelfälle mit Sozialstaffelbeitrag werden bei unveränderter Beschlusslage für die ganzjährige Fortsetzung dieser freiwilligen Förderung voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 6.000,00 € benötigt.
Betriebskostendefizite der Kindertagesstätten:
- Für die beiden AWO-Kindertagesstätten einschließlich der Außenstellen „Waldkindergarten“ und ganzjährige Fortführung der Flexi-Gruppe „Am Bonhoefferhaus“ wird eine Mittelbereitstellung in Höhe der trägerseitigen Vorausplanungen für das Kalenderjahr 2018 in Höhe von insgesamt 1.120.800,00 € empfohlen. Die erforderlichen Finanzierungsmittel sind in Höhe von 700.500,00 € für die KiTa „Merlinweg“ inkl. Aussenstellen sowie in Höhe von 420.300,00 € für die KiTa „Lüttkamp“ in den den Ertrags- und Finanzplan 2018 eingestellt worden.
- Für die Evangelisch-Lutherische Kindertagesstätte wird eine Mittelbereitstellung in Höhe der trägerseitigen Vorausplanungen empfohlen. Für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Gesamtbetrag in Höhe von 312.800,00 € in den den Ertrags- und Finanzplan 2018 eingestellt.
- Für die WABE-Kindertagesstätte ist verwaltungsseitig auf Grundlage der gültigen Finanzierungsvereinbarung ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 419.700,00 € in den Ertrags- und Finanzplan 2018 eingestellt worden.
- Für die DRK-Kindertagesstätte wurde für das Haushaltsjahr 2018 ein Zuschussbedarf in Höhe rd. 592.900,00 € ermittelt. Im Rahmen der Gesathaushaltsplanungen der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018 wurde im Ergebnisplan für laufende Zwecke, Produkt 365.531865, ein Betrag in Höhe von 548.700,00 € und im Finanzplan, Produkt 191508 / 365.781800, für investive Maßnahmen ein Betrag in Höhe von 44.200,00 € eingestellt **). Eine Konkretisierung der tatsächlich erforderlichen Finanzierungsmittel kann voraussichtlich frühestens zum Nachtragshaushalt 2018 erfolgen. Die im Sommer dieses Jahres erfolgte umfangreiche Sanierungsmaßnahme ist derzeit noch nicht abschließend abgerechnet und die Eigentumsübertragung des Gebäudes an die GGT noch nicht erfolgt. Insofern ist auch der Mietvertrag mit der GGT noch in der Entwurfsphase, sodass die vorliegende Planung der Kaltmiete einschließlich Nebenkosten gegenwärtig nur als grundlegende Kalkulation bzw. Einschätzung ab Januar 2018 betrachtet werden kann.
**)
Anmerkung der Verwaltung:
In dem durch den DRK-Kreisverband Pinneberg mitgeteilten Zuschussbedarf sind lt. verwaltungsseitig erfolgter Überprüfung der Einzelpositionen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 neben den zusätzlichen Kosten für die Anmietung des Gebäudes (124.200,00 €) auch Mittel für investive Maßnahmen berücksichtigt. Für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen sowie Inventarergänzungen, die dem Grunde nach der umgesetzten Sanierungsmaßnahme zuzuordnen sind und über den Anschaffungswert in Höhe von 150,00 € zzgl. Mwst. hinausgehen, werden nach erster Gegenüberstellung voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 44.200,00 € benötigt. Somit ist im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen durch Anmietung des Gebäudes sowie Investitionsmaßnahmen grundsätzlich nur ein Betrag in Höhe von 424.500,00 € gegenüberzustellen (Soll 2017 betrug 383.200,00 € ohne Mietkosten und Investitionszuschuss).
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung
- Auf Grundlage der eingereichten Haushaltsentwürfe der Träger sowie der gültigen Finanzierungsvereinbarung mit der WABE e.V. Hamburg wird für das Haushaltsjahr 2018 der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für laufende Zwecke (Defizitabdeckung) in Höhe von 2.402.000,00 € zugestimmt.
- Für die DRK-Kindertagestätte Friedlandstraße wird für das Haushaltsjahr 2018 zusätzlich einem Investitionszuschuss für zu ergänzendes bzw. ersetzende Inventar sowie Außenspielanlagen in Höhe von 44.200,00 € zugestimmt.
- Für die Fortführung der Gewährung der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel der Stadt Tornesch im Haushaltsjahr 2018 bei Betreuung in einer Kindertagesstätte sind Haushaltsmittel in Höhe von 6.000,00 € einzuplanen. Eine Anpassung unter Berücksichtigung der Ergebnisse über die Kostenentwicklung ab 01.08.2018 bzw. einer neuen Beschlusslage des Kreistages im Hinblick auf eine etwaige Neuregelung zur Anrechnung von Einkommensüberhängen erfolgt ggfs. im Rahmen der Planungen über einen Nachtragshaushalt 2018.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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143 kB
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146,6 kB
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3
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232,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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333,2 kB
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