Beschlussvorlage - VO/18/311
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Sperrvermerks beim Produktkonto 537000531750 - Mehrkosten Grünabfallsammelstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.02.2019
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.09.2018 wurde die Verwaltung gebeten, die Angaben zu den Mehraufwendungen für den Betrieb der Anlage vor der Sitzung des Finanzausschusses zu konkretisieren. Dies ist mit nachfolgender Begründung geschehen. Der Finanzausschuss und die Ratsversammlung haben in Folge dessen im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung einen Sperrvermerk bei dem entsprechenden Produktkonto beschlossen. Die Aufhebung des Sperrvermerks soll durch den Umweltausschuss erfolgen.
Begründung:
Zum einen sollen die Kosten für den Betrieb der Anlage – insbesondere die Mehraufwendungen durch die Bioabfallverordnung dargestellt werden, zum anderen eine Vergleichsrechnung für den Bauhof. Alternative Entsorgungspfade sollen bespielhaft gerechnet werden.
In der Summe erreicht die Anlage zur Zeit ein Volumen von annähernd 3000 cbm/a, das sich fast zu gleichen Teilen auf die Anlieferung durch die Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Gutscheinaktionen und die Anlieferung durch den Bauhof der Stadt oder von der Stadt Tornesch beauftragte Unternehmen ergibt.
Zu 1.)
Der Kreis Pinneberg (Abfallbehörde) hat im Oktober eine erste Besichtigung der privat betriebenen Kompostierungsanlage am Kummerfelder Weg durchgeführt. Nach dem derzeitigen Stand hat die Anlage eine realistische Chance auf einen Weiterbetrieb, d.h. der Aufwand wird baulich überschaubar bleiben. Aufwändig für die Zukunft werden aber die Dokumentationspflichten über die Herkunft des Materials oder die in der Kompostierung erreichten Temperaturen. Ferner sind im Kompost Proben auf Schadstoffe (Schwermetalle)zu nehmen. Auch die Aufbringflächen sind auf Nährstoffgehalte zu beproben, um eine Überdüngung zu vermeiden.
Baulich ist die Zaunanlage zu erhöhen, um ein Hinüberwerfen von Material zu verhindern. Die gepflasterte Fläche ist weitgehend mit Hochborden einzufassen, um ein Abschwemmen von Sickerwasser zu verhindern.
Während die zuletzt genannten investiven Maßnahmen auf zehn Jahre umgerechnet werden können, werden die erstgenannten Kosten jährlich anfallen. Vorsichtig geschätzt werden hierfür 6000,-€/a einzurechnen sein.
Zu 2.)
Allein für die Anlieferung von 1500 cbm ergeben sich bei einem Ladevolumen von 4 cbm/Anhänger 375 Treckerfahrten. Der Einfachheit halber wurde für die Fahrt zum Kummerfelder Weg eine halbe Stunde und für die Fahrt zu GAB oder nach Oha eine volle Stunde angesetzt (jeweils incl. Rückfahrt und ohne große Wartezeiten). Allein die Kosten für Personal und Fahrzeuge würden sich somit bei einer Anlieferung bei der GAB oder Oha verdoppeln.
Die aktuellen Anlieferpreise für einen Kubikmeter Grünabfall bei der GAB liegen derzeit bei 41,65 € (inkl. Steuern) und bei ca. 30,- Euro (zuzügl. Steuern) bei Heidorn. Bei 1500 cbm Abfallmenge auf Rechnung der Stadt würde sich allein hier eine Summe von 45.000,- Euro ergeben.
Die Anlieferung der städtischen Gartenabfälle allein zeigt den wirtschaftlich sinnvollen Betrieb der Kompostierungsanlage, zumal der Vertrag mit den neuen Konditionen und einer Laufzeit von zehn Jahren eine Kalkulationssicherheit bietet. In dieser Rechnung hat übrigens noch nicht ein Bürger einem cbm Gartenabfall angeliefert, das käme in jedem Fall noch dazu.
Alternativ wurde auch die Entsorgung durch Container geprüft.
Im Jahre 2017 hatte das Aufkommen in Tornesch etwa folgendes Volumen:
1500 cbm von Privathaushalten – das entspricht 10 % der versendeten Gutscheine 1500 cbm aus städtischen Anlagen, insgesamt 3000 cbm.
Das Gesamtaufkommen entspricht 125 Containern mit je 24 cbm Volumen
Bei einem Preis von 789,- € bei der GAB (ohne Rabatt) entspräche dieses Aufkommen annähernd 100.000,- €.
Nicht berücksichtigt sind dabei Personalkosten während der Öffnungszeiten auf dem Bauhof zur Annahmekontrolle.
Die Gesamtbetrachtung zeigt somit, dass die Grünabfallsammelanlage am Kummerfelder Weg nicht nur einen hohen Service anbietet, sondern auch sehr wirtschaftlich ist. Die Alternativen wie z.B. die Anlieferung bei der GAB oder die Aufstellung von Containern sind deutlich unwirtschaftlicher. Hinzu kommt der zusätzliche CO²-Ausstoss, der durch zusätzliche und längere Fahrten durch den Bauhof und durch die Bürgerinnen und Bürger entsteht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
| X | Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | X | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
143,6 kB
|