Beschlussvorlage - VO/08/405
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die gemäß § 14 der Hauptsatzung geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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10.06.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Beträge gemäß § 14 der Hauptsatzung bis 50.000 ) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister muss der Ratsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.
Für die den Betrag von 50.000 übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Bürgermeister unverzüglich die Genehmigung der Ratsversammlung einzuholen.
Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 430.447,74 für das Haushaltsjahr 2007 (Verwaltungshaushalt 391.718,19 und Vermögenshaushalt 38.729,55 ) handelte es sich in allen Fällen um unabwendbare Ausgaben, die durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen gedeckt sind.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Über die in der Liste nachgewiesenen und im Einzelfall unter 50.000 liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 430.447,74 (Verwaltungshaushalt 391.718,19 und Vermögenshaushalt 38.729,55 ) , hat der Bürgermeister der Ratsversammlung zu berichten.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Einzelfall über 50.000 liegen nicht vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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16 kB
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