Beschlussvorlage - VO/13/493
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 72 "Ahrenloher Straße - Baumschulenweg"
Erneute Abwägung über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Joana Kunkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.03.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.12 zuletzt über die Planung beraten. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass ein sich in Privatbesitz befindliches Grundstück nun doch nicht erworben werden kann. Aus diesem Grund sind Umplanungen erforderlich geworden: Die Zuwegung zur Ahrenloher Straße muss verschoben werden, der Geltungsbereich kann wieder auf den Stand vor dem 03.12.12 reduziert werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 11.02.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 11.02.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Ahrenloher Str. – Baumschulenweg“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
- Die vom Bau- und Planungsausschuss am 03.12.12 zum Bebauungsplan 72 gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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