Beschlussvorlage - VO/13/665
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushalts-satzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2013 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.09.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
01.10.2013
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
- sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
- Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
- Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2013 in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von jeweils 24.231.600 € (+ 821.200 €) ab.
Der ausgeglichene 1. Nachtrag des Vermögenshaushaltes schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Volumen von je 9.025.300 (+ 62.000 €) ab.
Verwaltungshaushalt:
Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (= > 10.000 €) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
Einnahmen:
000000.164000 Erstattung von Personal- und Sachkosten + 10.300 €
110000.110000 Nutzungsentgelte von Obdachlosen + 19.800 €
110000.150100 Ersätze aus Heizkosten und Nebenabgaben + 14.100 €
211000.112000 Elternbeiträge für den Ganztag bei der JSS + 40.000 €
211000.132000 Essensgeld von den Eltern + 22.000 €
215200.162000 Erstattung Kosten Sprachintensivmaßnahme + 21.800 €
340000.207000 Zinszuschuss von der E.-M. Groth-Stiftung + 39.000 €
400000.160000 Erstattung Personalausgaben von der ARGE - 10.400 €
400000.162000 Personal- und Sachkostenerstattung vom Kreis + 35.400 €
460300.163000 Personalkostenerstattung von SZV + DRK - 87.200 €
464000.162010 Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg + 107.800 €
464000.162020 Erst. a.d. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp + 123.700 €
464000.162040 Erst. a.d. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde + 17.500 €
464000.162050 Erst. a.d. Jahresrechnung DRK-KiTa Friedlandstr. + 38.500 €
771000.115000 Erstattung Personal- und Sachkosten Bauhof + 148.000 €
810000.221000 Konzessionsabgabe Stadtwerke GmbH -Strom- - 106.600 €
813000.220000 Konzessionsabgabe Stadtwerke GmbH -Gas- + 11.200 €
817000.210000 Gewinnablieferung Stadtwerke GmbH + 100.000 €
880000.140000 Mieten und Pachten + 20.000 €
900000.001000 Grundsteuer B + 90.000 €
900000.010000 Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer + 128.400 €
900000.091000 Ausgleichsleistungen n.d. Familienlastenausgleich - 29.800 €
910000.280000 Zuführung vom Vermögenshaushalt Altersteilzeit + 10.800 €
Ausgaben:
020000.400000 Personalausgaben Hauptamt + 61.000 €
025000.400000 Personalausgaben Gleichstellungsbeauftrage - 12.100 €
030000.400000 Personalausgaben Kämmerei - 30.900 €
110000.540000 Bewirtschaftungskosten Obdach + 22.700 €
110000.572000 Obdachlosenunterbringung + 13.200 €
200100.400000 Personalausgaben Schulhausmeister - 34.000 €
211000.400000 Personalausgaben JSS wegen Ganztag + 39.700 €
211000.501000 Unterhaltung JSS + 31.000 €
211000.570000 Kosten der Mittagsverpflegung JSS + 22.000 €
211000.576100 Auszahlung an Kooperationspartner der JSS + 17.000 €
211100.500000 Bauunterhaltung Sporthalle JSS + 21.000 €
215000.500000 Bauunterhaltung FRS + 32.000 €
215100.500000 Bauunterhaltung Sporthallen der FRS + 38.500 €
215200.400000 Personalkosten Sprachintensivmaßnahme FRS + 27.100 €
352000.400000 Personalausgaben Stadtbücherei + 21.100 €
400000.400000 Personalausgaben Sozialamt + 20.200 €
460300.400000 Personalausgaben Jugendzentrum - 17.400 €
464000.672000 Kosten gemäß KiTaG für Tornescher Kinder + 20.000 €
464000.701100 Zuschuss an AWO-KiTa Merlinweg - 32.100 €
464000.709000 Zuschuss an ev. Kirche für KiTa Wachsbleicherweg - 18.400 €
482000.672000 Erstattungen an den Kreis als örtl. Sozialh.-Träger + 10.100 €
600000.400000 Personalausgaben Bau- und Planungsamt + 38.300 €
630000.510000 Unterhaltung der Gemeindestraßen + 165.000 €
630000.511000 Unterhaltung der Geh- und Radwege - 45.000 €
630000.542000 Streumittel, Schneeräumung + 27.800 €
630310.500000 Unterhaltung der Fußgänger-Brücke + 18.000 €
650000.510000 Unterhaltung Kreisstraßen + 34.500 €
650000.542000 Kosten f.d. Inanspruchnahme des Bauhofes + 12.000 €
650000.570000 Streumittel, Schneeräumung Kreisstraßen + 34.800 €
670000.510000 Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen - 20.000 €
670000.540000 Stromkosten Straßenbeleuchtung + 44.500 €
780000.510000 Unterhaltung der Wirtschaftswege - 29.500 €
900000.841000 Ausgleich ant. Gewerbesteuer für Kummerfeld + 10.000 €
910000.808100 Zinsen für lfd. Konten + 48.900 €
910000.860000 Zuführung zum Vermögenshaushalt + 125.900 €
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
631300.650000 Erschließungsbeiträge Baugebiet Tornesch am See - 614.500 €
881000.340100 Erstattung Kaufpreis B-Plan 65 + 21.500 €
910000.300000 Zuführung vom Verwaltungshaushalt + 125.900 €
910000.325000 Rückzahlung Darlehen von der GGT + 725.400 €
910000.378800 Kredit von übrigen Bereichen - 131.800 €
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
115000.951000 Sanierung von Straßenbäumen + 40.000 €
550000.987030 Zuschuss an den FCU Anlauffinanzierung + 80.000 €
550000.987040 Zuschuss an den FCU für Tiefbaukosten + 1.500.000€ + VE für 2014 in Höhe von 500.000 €
630300.960000 Umgestaltung Bahnhofsvorplatz + 20.000 €
630500.950000 Planungskosten + Neubau Norderstraße + 25.000 €
631300.950000 Erschließungskosten Tornesch am See - 800.000 €
881000.932100 Erwerb von Grundstücken + 1.145.200 €
881000.932200 Allgemeiner Grunderwerb + 21.600 €
885000.985000 Zuschuss an GGS für Hochbau Sportanlage + 650.000 €
910000.900000 Zuführung zum VWH – a.d. Altersteilzeitrücklage + 10.800 €
910000.925200 Darlehen an Eigenbetrieb für Hochbau Sportplatz - 3.500.000 €
910000.928000 Darlehen an FCU für Umsetzung Tiefbau Sportplatz + 500.000 €
910000.928100 Darlehen an FCU für Einrichtungskosten Hochbau + 350.000 €
Schlussbetrachtung:
Die veranschlagten Personalkosten der einzelnen Abschnitte wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2013 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.
Die immer noch anhaltend guten Konjunkturdaten haben weiterhin positive Auswirkung auf den Verwaltungshaushalt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle eingeplanten Einnahmen des Abschnitts 90 (z.B. Gewerbesteuer, Einkommensteueranteile etc.) auch tatsächlich fließen werden.
Der Vermögenshaushalt finanziert sich unverändert im Wesentlichen aus Erschließungsbeiträgen, Erlösen aus Grundstücksverkäufen, Rückzahlung von Darlehen sowie aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die im Haushalt 2013 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 2.333.800 € bleibt unverändert und bezieht sich gemäß Ziff. 2.3 des Erlasses über die Kreditwirtschaft der Gemeinden ausschließlich
- auf die Finanzierung unabweisbarer Ersatzinvestitionen
- auf die Finanzierung von Fortsetzungsmaßnahmen sowie
- auf die Finanzierung von Maßnahmen, die sich zu 100 Prozent über künftige Einnahmen selbst finanzieren (rentierliche Maßnahmen)
Alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen können weiterhin nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt insbesondere notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt übermäßig belasten.
Alle weiteren Erläuterungen bitte ich direkt der einzelnen Haushaltsstelle zu entnehmen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen.
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
von 23.410.400 auf 24.231.600 €
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe
nunmehr von 8.963.300 € auf 9.025.300 €
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 2.333.800 € auf 2.202.000 €
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von 0 € auf 500.000 €
- der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 € auf 16.000.000 €
(unverändert)
- die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 98,47 Stellen auf 100,29 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 380%)
Dem geänderten Stellenplan 2013 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 21.8.2013, in der vorgelegten Form zugestimmt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
786,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
273,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
122,5 kB
|