Beschlussvorlage - VO/18/280
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Bebauungsplanes 47 "Businesspark Tornesch"
- Abwägung zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Entwurfsberatung, Auslegungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Über den Bebauungsplan wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 01.09.2014 beraten, damals erfolgten der Aufstellungsbeschluss und die Freigabe zur frühzeitigen Öf-fentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Diese haben zwischenzeitlich stattgefunden. Die ein-gegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungstabelle vom 15.11.2018 zusammengefasst. Im Parallelverfahren erfolgt die 45. Änderung des Flä-chennutzungsplanes. Die Vorlage VO/15/281 enthält weitere Informationen dazu.
Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sondergebietes „Umwelttechnik und Sonderbetriebe“ auf einer Fläche, welche bisher als Sondergebiet „Hotel“ festgesetzt ist. Im Süden bleibt die Sondergebietsfläche „Hotel“ bestehen, um die dortige Schnellrestaurantnutzung zukünftig nicht einzuschränken. Im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung ist der Hinweis der unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich schädlicher Bodenverunreinigungen im Bereich der ehemaligen Tankstelle in die Planung eingeflossen.
Die gutachterliche Stellungnahme des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr führt zu dem Ergebnis, dass gegen die angedachte Zufahrt von der L 110 keine Bedenken bestehen, wenn gewährleistet ist, dass lediglich eine Einfahrt aus Richtung Südwesten von der AS Tornesch als Rechtsabbieger hergestellt wird.
Da sich die Fertigstellung der schalltechnischen Untersuchung verzögert, wird diese dann zur öffentlichen Auslegung bereitliegen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der vorläufigen Zusammenstellung vom 15.11.2018 geprüft. Die Zusammenstellung vom 15.11.2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplans 47 „Businesspark Tornesch“ für das Gebiet nördlich der Lise-Meitner-Allee, südwestlich der Straße „Oha“ (K21) und südöstlich der Ahrenloher Straße (L110) in einer Tiefe von ca. 170 m bis 330 m, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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458,2 kB
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2
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241,3 kB
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3
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246,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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819,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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389,1 kB
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