Schulverband Beschlussvorlage - VO/13/711
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan des Schulverbandes Tornesch-Uetersen für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Joana Kunkel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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23.10.2013
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Nach den Vorschriften des § 80 der Gemeindeordnung (GO) ist eine Nachtragshaushaltssatzung unter anderem dann zu erlassen, wenn
sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,
bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen; dies gilt nicht für Umschuldungen
oder
Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Neben bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichem Umfang stehen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2013 in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von jeweils 3.795.000 € (- 840.100 €) ab. Der ausgeglichene 1. Nachtrag des Vermögenshaushalts schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Volumen von je 1.483.400 € (- 156.300 €) ab.
Haushaltssituation 2013
Im Bereich des Verwaltungshaushaltes werden Mehreinnahmen durch eine Neuregelung zur Abrechnung der Schulkostenbeiträge erzielt; diese dürfen seit 2013 spitz abgerechnet werden. Enthalten ist zudem ein pauschaler Investitionskostenzuschuss in Höhe von 250 €. Hinzu kommt eine Nachzahlung der Schulkostenbeiträge für das Haushaltsjahr 2012, da auch für das vergangene Jahr eine nachträgliche Spitzabrechnung zulässig ist. Diese Nachzahlung ist im jetzigen Haushalt zu vereinnahmen.
Im Bereich der Heizkosten sind die Kosten dieses Jahr aufgrund von hohem Guthaben, geringerem Verbrauch und hohen Abschlagszahlungen deutlich niedriger als geplant.
Der Rechtsstreit zwischen dem Schulverband und einer Baufirma ist noch nicht abgeschlossen. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss, daher wurde eine Verfahrensrücklage in Höhe des Streitwertes von 200.000 € gebildet. Infolgedessen mussten auch Gerichtskosten für den laufenden Prozess veranschlagt werden.
Folgende Änderungen haben sich im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ergeben (≥ 2.000 €).
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen
Ersätze aus Versicherungsleistungen (281000.150000) + 5.500 €
Mehr Schadensfälle
Schulkostenbeiträge der Stadt Tornesch (281000.162000) + 117.000 €
Neuberechnung und Nachzahlung 2012
Schulkostenbeiträge der Stadt Uetersen (281000.162010) + 78.200 €
Neuberechnung und Nachzahlung 2012
Schulkostenbeiträge anderer Gemeinden (281000.162020) + 112.800 €
Neuberechnung und Nachzahlung 2012
Zuführung vom Vermögenshaushalt (910000.280000) - 361.300 €
Ausgaben
Bauliche Unterhaltung – Inanspruchnahme Bauhof (281000.500005) - 20.000 €
Umverteilung auf andere Haushaltsstellen
Unterhaltung der EDV (281000.521100) + 5.000 €
Serverarbeiten durch Firma
Bewirtschaftungskosten (281000.540.000) - 8.000 €
Anpassung an tatsächlichen Verbrauch
Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes (281000.542000) + 20.000 €
Abrechnung für 2012 + 2013
Heizkosten (Wärme) (281.000.544000) - 47.200 €
Anpassung an tatsächlichen Verbrauch, hohe Gutschrift
Reinigungskosten (281.000.545000) - 6.000 €
Personaleinsparung
Schwimmunterricht (281000.576200) + 7.000 €
Neu eingeführt seit 2013
Schülerbeförderung (281000.639000) + 4.000 €
Gestiegene Schülerzahlen
Schülerunfall-, Haftpflichtversicherung (281000.640000) + 12.600 €
Gestiegene Pro-Kopf-Pauschale
Post-, Fernsprechgebühren (281000.652000) + 6.000 €
Anstieg der Telefonate
Sachverständigen-, Gerichtskosten (281000.655000) + 12.000 €
Laufender Prozess
Erstattung von Ausgaben des Mensavereins (281000.677000) + 4.300 €
Gefriergutschaden
Heizkosten (Wärme) Sporthalle (281100.544000) - 8.900 €
Einmalige Korrektur
Reinigungskosten Sporthalle (281100.545000) - 2.000 €
Anpassung an tatsächlichen Aufwand
Heizkosten (Wärme) Sporthalle (281110.544000) - 12.600 €
Wertekorrektur
Reinigungskosten Sporthalle (281110.545000) + 2.100 €
Gestiegene Kosten
Inanspruchnahme des Bauhofs/der Hausmeister (281500.542000) + 15.000 €
Abrechnung von 2012 + 2013 in einem Jahr
Zuführung zum Vermögenshaushalt (910000.860000) - 27.200 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen
Zuführung vom Verwaltungshaushalt (910000.300000) - 27.200 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (910000.310000) + 50.900 €
Einnahmen aus Krediten (910000.378800) - 180.000 €
Ausgaben
Erwerb von EDV-Vermögen (28100.935400) + 5.000 €
Austausch von Notebooks
Zuführung zum Verwaltungshaushalt (910000.900000) - 361.300 €
Zuführung zur Sonderrücklage – Verfahrensrücklage (910000.914000) + 200.000 €
Rechtsstreit, Ausgang ungewiss
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt, den vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushalts-satzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen:
„1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme von 4.635.100 € auf 3.795.000 €
und in der Ausgabe von 4.635.100 € auf 3.795.000 € festgesetzt.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme von 1.639.700 € auf 1.483.400 €
und in der Ausgabe von 1.639.700 € auf 1.483.400 € festgesetzt.
2. Es werden festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
von 180.000 € auf 0 €
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert 0 €
der Höchstbetrag der Kassenkredite unverändert 1.000.000 €
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen unverändert 0 Stellen
3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen beträgt:
1. Stadt Tornesch von 754.133,33 € (unverändert)
2. Stadt Uetersen von 235.666.67 € (unverändert)
4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.
5. Dem geänderten Finanzplan und dem geänderten Investitionsprogramm für den Zeitraum
2014 – 2016 wird zugestimmt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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