Beschlussvorlage - VO/15/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des doppischen Haushaltsplans der Grundstücksgesellschaft Sportpark GGS für das Wirtschaftsjahr 2016 (Wirtschaftsplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Von der GGS ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit Gründung 2013 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2016 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 163.800 Euro und bei den Aufwendungen mit 256.800 Euro ab. Es wird somit ein Jahresverlust von 93.000 Euro erwartet.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Ein- und Auszahlungen. Er schließt bei den Einzahlungen mit 142.000 Euro und bei den Auszahlungen mit 240.800 Euro ab. Der Finanzplan 2016 ist somit nicht ausgeglichen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
Eigenes Personal wird von der GGS nicht vorgehalten, somit entfällt ein eigener Stellenplan für die GGS. Ein Ansatz von 26.200 Euro ist für die Personalkostenerstattung für städt. Personal veranschlagt.
Der Jahresabschluss 2014 wurde von der Dr. Hilliger & Bremer GmbH bereits geprüft. Der Schlussbericht liegt jedoch noch nicht vor. Die dargelegten Ist-Zahlen des Jahres 2014 unterliegen somit dem Vorbehalt von Änderungen.
Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der von der GGS für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 163.800 Euro, die Aufwendungen mit 256.800 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresverlust von 93.000 Euro erwartet.
Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 142.000 Euro und die Auszahlungen mit 240.800 Euro festgestellt. Der Finanzplan schließt mit einem Defizit von 98.800 Euro ab.
Kreditaufnahmen erfolgen nicht. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,8 kB
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4
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77,2 kB
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