Beschlussvorlage - VO/19/319
Grunddaten
- Betreff:
-
48.FNP-Änderung "Zwischen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp"
Änderung des Geltungsbereiches, Abwägung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2019
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Unternehmen HellermannTyton beabsichtigt, die Betriebsflächen am Standort Tornesch zu erweitern. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und die im Parallelverfahren laufende Aufstellung des Bebauungsplans 96 dienen dazu, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen für den an das Plangebiet angrenzenden Gewerbebetrieb (HellermannTyton) zu schaffen sowie Grünflächen zur landschaftlichen Einbindung des Vorhabens auszuweisen.
Über das Vorhaben hat der Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 08.03.2018 beraten, damals wurde ein Zwischenstand des Bebauungsplanentwurfes gezeigt. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Öffentlichkeits- und behördenbeteiligung stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind den beigefügten Abwägungstabellen zu entnehmen.
Die Änderung des Geltungsbereiches betrifft die als Msichgebiet vorgesehene Fläche nördlichd es Schäferweges. Der Geltungsbereich wird um diese Fläche reduziert; dies wird erforderlich, da von Seiten des Landes keine Überschreitung der im Regionalplan dargestellten äußeren Grenze der Siedlungsachse genehmigungsfähig wäre. Diese Siedlungsachsengrenze verläuft von Nordwesten nach Südosten quer über den Geltungsbereich – aus diesem Grunde sind die jenseits dieser Linie gelegenen Flächen als Grünflächen dargestellt; der Schäferweg wird nördliche Grenze des Geltungsbereiches der 48.FNP-Änderung und des B-Plans 96.
Die verkehrliche Erschließung der festgesetzten Gewerbeflächen erfolgt ausschließlich von Westen über den Großen Moorweg, öffentliche Erschließungsanlagen sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Im östlichen Bereich des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche vorgesehen, welche für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen ist und auf der Knicks angelegt werden sollen. Darüber hinaus sind naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes erforderlich. Die Kosten hierfür sowie die externen Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | x | nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 48.Änderung aufgestellt, die für das Gebiet zwischen den Straßen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschft“ in „gewerbliche Bauflächen“ und „Grünfllächen“.
2. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 14.11.2019 geprüft. Die Zusammenstellung vom 14.11.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf und die Begründung der 48. FNP-Änderung "Zwischen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp" werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
5. Die Beteiligung der Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
645,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
653,8 kB
|