Beschlussvorlage - VO/19/342-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Gehweges in der Straße Großer Moorweg zwischen Großer Moorweg 11 und Bahnübergang Denkmalstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Tiefbau
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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22.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorlage wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 20.01.2020 mit dem Ergebnis beraten, erneut in Kontakt mit dem Anwohner zu treten. Der Anlieger kam der Verwaltung zuvor und hat mit Schreiben vom 23.01.2020 seine Sichtweise erneut dargelegt und die Bereiche im Großen Moorweg eingegrenzt, in denen aus seiner Sicht ein Gehweg (Streifen zum Ausweichen) oder Beleuchtung erforderlich wäre. Dabei handelt es sich um die in der Anlage 1 dargestellten Bereiche. Der grün dargestellte Bereich wird durch den Anlieger als unbefriedigend und der rot dargestellte Bereich als lebensgefährlich eingestuft.
Die Verwaltung hat den in der Anlage 1 rot dargestellten Bereich erweitert um die Situation für den Fußgänger bereits vor der Kurve zu entspannen. Die Darstellung erfolgt in der Anlage 2. Die Fotos in der Anlage 3 zeigen die Örtlichkeit.
Für die Aufstellung der Straßenbeleuchtung und die Herstellung eines Gehweges ist die Verrohrung des Grabens auf eienr Länge von rd. 45,0 m zwingend erforderlich.
Die Länge des Gehweges beträgt rd. 60 m (Zufahrten + verrohrter Graben). Der Gehweg sollte einen Mindestabstand von 0,50 m von der Fahrbahn haben. Die Befestigung erfolgt in einer Breite von 1,0 m in Glennsanda. Es ist das Aufstellen von 2 Stück Straßenbeleuchtung vorgesehen.
Nach einer Kostenschätzung ist für die Herstellung des Gehwegs mit Kosten in Höhe von rd. 95.000,00 Euro zu rechnen.
Die Planungskosten belaufen sich auf rd. 9.000 Euro. Für die Vermessung und Baugrunduntersuchung zusammen rd. 2.000,00 Euro und für die Aufstellung der Entwurfsplanung rd. 7.000,00 Euro
Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten, zu entscheiden ob die Maßnahme weiterverfolgt und realisiert werden soll. Sollte dies der Fall sein, sind die Planungskosten für den Haushalt 2021 bereitzustellen.
Der Große Moorweg ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist. Im Falle einer Veranlagung von Ausbaubeiträgen würden 50% der Beleuchtungskosten und 60% der Gehwegkosten umgelegt werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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| 9.000,00 | 95.000,00 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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