Beschlussvorlage - VO/16/018-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet " Tornesch am See",
B-Plan 98; AWO- Kita Seepferdchen
Sachstand, Vorstellung der geänderten Planung, Freigabe der weiteren Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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19.03.2018
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Geplant
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Ratsversammlung
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20.03.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Am 22.01.2018 wurde über den aktuellen Sachstand und den Anlass zur Umplanung berichtet.
Frau Jürgens vom Bau- und Planungsamt der Stadt Tornesch (kursiv) stellt den gegenwärtigen Stand wir folgt dar:
KITA Seepferdchen Tornesch –
veränderte Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch Wechsel des Architekten
Nach der Wahl des neuen Architekten Paloh, der den Auftrag aufgrund seiner Erfahrung im Kindertagesstätten Bau und seiner Referenzen durch Besichtigung einiger seiner Bauten in Norderstedt erhalten hat, wird das Konzept des Bewegungskindergartens weiter umgesetzt.
Dabei hat der Träger in einem Abstimmungstermin dem Architekten den Wunsch einer „schuhfreien“ KITA mitgeteilt.
Die finale Entwurfsplanung bleibt innerhalb der vorherigen GRZ des vorherigen Entwurfes, dabei hat sich die Gebäudekubatur geringfügig dadurch geändert, dass die Kindertagesstätte eine neue Dachgeometrie (siehe Schnitt / Perspektive) erhält.
Aus Gründen des Brandschutzes wird eine Stahlbeton-Decke über dem gesamten Erdgeschoss durchgehend vorgesehen.
Der Haupteingang wird ein Foyer und dient auch als Wartebereich für die Elternberatung, weil die Anordnung der Küche, Elternberatung und Werken sich verbessert. Auch die Grundrissgeometrie der anderen Räume wird verbessert.
Im Bereich der Eingänge zu den Elementargruppen werden alle Garderobenbereiche zum Flur geöffnet. Für die Fluchtwege erhalten die Außentüren der Gruppenräume einen innenliegenden Sonnenschutz.
Durch eine neue Position des Sauberlaufbereiches zum Außenspielbereich verbessern sich die Fluchtwege.
Die Anordnung der Abstellräume im Dachgeschoss ist an die neue Dachgeometrie angepasst und vergrößert. So entsteht mehr Platz für die Technik. Alle F 30-Wände im Dachgeschoss werden in massiver Bauweise hergestellt. Ein 2. Rettungsweg im Dachgeschoss ist über das Flachdach mit einer Absturzsicherung vorgesehen.
Die bauliche Voraussetzung für die Einrichtung einer Vollküche wird vorgesehen. Das Lager der Küche erhält anstatt einer Kühlzelle mobile Tiefkühlschränke.
Zusätzlich wird im Flurbereich neben der Kinderküche eine Trinkwasserstation vorgesehen, damit die Kinder selbständig nach dem Bewegungsangebot zum Trinken animiert werden.
Eine Aufschaltung der BMA zu einer ständig besetzten Stelle ist ausreichend; zur Leitstelle muss nicht zwingend aufgeschaltet werden.
Empfehlung:
Freigabe der weiteren Leistungsphasen der bestehenden Fachplanerverträge.
Freigabe des neuen Architektenvertrags auch mit stufenweiser Beauftragung.
Der Projektplaner, Herr Holger Reißweck, sowie Vertreter des Architekturbüros Paloh, Herr Roland Paloh und Herr Jan Hinrichsen, werden für Erläuterungen und Fragen seitens der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt an der Sitzung teilnehmen.
Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen hatte bislang die Freigabe für die Beauftragung der Planung bis zur Leistungsphase 5 erteilt. Wie aus dem Bericht des Bau- und Planungsamtes zu entnehmen ist, wurde der veränderten Planung seitens des Amtes für Zuwendungsbau des Kreises Pinneberg zugestimmt. Die Veränderungen, die zwischen Architekturbüro, Projektsteuerung, Verwaltung und künftigen Trägervertretern abgestimmt worden sind, wurden dabei sehr positiv aufgenommen. Es wurde bestätigt, dass diese Baumaßnahme immer noch an 1. Stelle in der Prioritätenliste verbleibt, wenn die geänderten Planunterlagen bis zum 15.03.2018 vorgelegt werden. Im nach diesem Gespräch angepassten Förderbescheid wird jedoch erneut darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme bis spätestens zum 30.06.2019 soweit abgeschlossen sein muss, dass die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte erteilt und die Einrichtung in Betrieb gehen kann, anderenfalls reduziert sich die Förderung auf den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bautenstand.
Angesichts der Auslastung des Baugewerbes und des erforderlichen unterbrechungsfreien Bauablaufes sind deshalb weitere zeitliche Verzögerungen durch erneute Beschlusserfordernisse unbedingt auszuschließen.
Deshalb wird verwaltungsseitig gebeten, der Freigabe für die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (6 u. 7 Vergabe, 8 Bauen, 9 Dokumentation) zuzustimmen. Die entstehenden Planungskosten werden erst nach Vorliegen der neuen auf die geänderte Planung angepasste Kostenberechnung ermittelt werden können. Diese liegt voraussichtlich erst zur Sitzung als Tischvorlage vor.
Zudem hat der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen die Höhe der Baukosten auf 3 MIO. € begrenzt. Leider werden die voraussichtlich entstehenden Baukosten erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus den Ausschreibungen benannt werden können. Sollte die vorgegebene Kostengrenze nicht eingehalten werden können, bedarf es einer zusätzlichen Sitzung der Ratsversammlung. Nach den vorliegenden Ausschreibungsterminen wird ein ausgewertetes Ergebnis erst nach der letzten Ratsversammlung und voraussichtlich auch erst nach der Kommunalwahl, jedoch vor der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung am 29.05.2018, vorliegen.
Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen wird deshalb gebeten, einer Eilentscheidung des Bürgermeisters bis zur Baukostenhöhe von 3,6 MIO € vorsorglich zu genehmigen, damit unmittelbar nach Vergabezustimmung durch den Fördermittelgeber die Auftragsvergabe erfolgen kann. In der konstituierenden Sitzung der künftigen Ratsversammlung wird dann umgehend über das Ergebnis der Ausschreibungen berichtet werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: gegenwärtig noch |
| ja | x | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist durch Fördermittel |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert Förderprogramm Land SH 1.760.000,-- €, davon am 06.04.2017 631.837,31 € Nach Kreisrichtlinie 06.04.2017 153.400,-- € | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen Nein, temporäre Unterstützung durch Projektsteuerung |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung):
- Die im Vorwege mitgeteilte Beauftragung des Architekturbüros Paloh sowie der Koordination durch den Projektsteuerer R² -Holger Reißweck wird genehmigt.
- Der vorgestellten geänderten Planung der Kindertagesstätte „Seepferdchen“ wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Architekturbüro Paloh den Auftrag für die Leistungsphasen 6 bis 9 nach HOAI zu erteilen.
- Die Projektsteuerung erfolgt weiterhin durch R² - Holger Reißweck.
- Sollten nach den Ausschreibungsergebnissen höhere Baukosten als 3 MIO € ermittelt werden, wird eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen bis zu einer Höchstsumme von 3,6 MIO € genehmigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe wird danach über die zusätzliche Mittelbereitstellung im Nachtragshaushalt für 2018 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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147,1 kB
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